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Pressemitteilungen der Ministerien

Weniger Belege für die elektronische
Steuerklärung (ELSTER) / Finanzminister Paqué: Finanzverwaltung startet
Pilotversuch

21.02.2003, Magdeburg – 10

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 10/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 10/03

 

 

 

Magdeburg, den 21. Februar 2003

 

 

 

 

 

 

 

Weniger Belege für die elektronische

Steuerklärung (ELSTER) / Finanzminister Paqué: Finanzverwaltung startet

Pilotversuch

 

 

 

Mit der alljährlichen Steuererklärung ist das

Sammeln von Belegen verbunden. Wer alle Abzüge in der Erklärung belegt,

erleichtert dem Finanzamt die Arbeit, vermeidet Streit und kann früher mit

einer Erstattung rechnen. Bei einer elektronischen Steuererklärung wird das zum

Widerspruch oder gar zum Hindernis. Was nützt die elektronische Übermittlung,

wenn gleichzeitig ein Brief/Päckchen abzusenden ist? Die Finanzverwaltung des

Landes Sachsen-Anhalts startet deshalb einen Pilotversuch.

 

Dazu erläutert Finanzminister Karl-Heinz Paqué: ¿Wer seine

Steuererklärung elektronisch abgibt, kann sich auf die gesetzlich

vorgeschriebenen Belege beschränken.

 

Arbeitnehmer müssen in der Regel nur noch die Lohnsteuerkarte und gegebenenfalls

Zinsabzugsbescheinigungen und Spendenbescheinigungen vorlegen. Allerdings

sollten sie wesentliche Änderungen zum Vorjahr unaufgefordert nachweisen, um

Verzögerungen bei der Bearbeitung und Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden.

Die übrigen Belege sind bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids

aufzubewahren. Sie sind dem Finanzamt auf Verlangen zur Überprüfung vorzulegen.

 

 

Auf die gesetzlich geforderten Unterlagen kann selbstverständlich nicht

verzichtet werden. Neben den oben erwähnten Bescheinigungen können dies die

besondere Lohnsteuerbescheinigung, der Nachweis der Behinderung, übrige Steuerabzugsbescheinigungen,

die Gewinnermittlungsunterlagen sowie die Einzelaufstellungen bei

Überschusseinkünften sein.

 

Diese Erleichterungen stellen einen weiteren Schritt auf dem Weg zur

papierlosen Steuererklärung dar. Sie werden zunächst versuchsweise auf den

Veranlagungszeitraum 2002 beschränkt.

 

Hinweise zur elektronischen Steuererklärung

(ELSTER) finden Sie auch im Internet unter www.elster.de.

Das ¿ELSTER-Formular 2002¿ wird kostenlos im Internet (www.elsterformular.de) und auf CD-Rom

bereitgestellt. Die CD-Rom liegt in allen Finanzämtern kostenlos zur Abholung

aus.¿ 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Editharing 40

39108 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1105

Fax: (0391) 567-1390

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