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Weniger Belege für die elektronische
Steuerklärung (ELSTER) / Finanzminister Paqué: Finanzverwaltung startet
Pilotversuch
21.02.2003, Magdeburg – 10
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 10/03
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 10/03
Magdeburg, den 21. Februar 2003
Weniger Belege für die elektronische
Steuerklärung (ELSTER) / Finanzminister Paqué: Finanzverwaltung startet
Pilotversuch
Mit der alljährlichen Steuererklärung ist das
Sammeln von Belegen verbunden. Wer alle Abzüge in der Erklärung belegt,
erleichtert dem Finanzamt die Arbeit, vermeidet Streit und kann früher mit
einer Erstattung rechnen. Bei einer elektronischen Steuererklärung wird das zum
Widerspruch oder gar zum Hindernis. Was nützt die elektronische Übermittlung,
wenn gleichzeitig ein Brief/Päckchen abzusenden ist? Die Finanzverwaltung des
Landes Sachsen-Anhalts startet deshalb einen Pilotversuch.
Dazu erläutert Finanzminister Karl-Heinz Paqué: ¿Wer seine
Steuererklärung elektronisch abgibt, kann sich auf die gesetzlich
vorgeschriebenen Belege beschränken.
Arbeitnehmer müssen in der Regel nur noch die Lohnsteuerkarte und gegebenenfalls
Zinsabzugsbescheinigungen und Spendenbescheinigungen vorlegen. Allerdings
sollten sie wesentliche Änderungen zum Vorjahr unaufgefordert nachweisen, um
Verzögerungen bei der Bearbeitung und Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden.
Die übrigen Belege sind bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids
aufzubewahren. Sie sind dem Finanzamt auf Verlangen zur Überprüfung vorzulegen.
Auf die gesetzlich geforderten Unterlagen kann selbstverständlich nicht
verzichtet werden. Neben den oben erwähnten Bescheinigungen können dies die
besondere Lohnsteuerbescheinigung, der Nachweis der Behinderung, übrige Steuerabzugsbescheinigungen,
die Gewinnermittlungsunterlagen sowie die Einzelaufstellungen bei
Überschusseinkünften sein.
Diese Erleichterungen stellen einen weiteren Schritt auf dem Weg zur
papierlosen Steuererklärung dar. Sie werden zunächst versuchsweise auf den
Veranlagungszeitraum 2002 beschränkt.
Hinweise zur elektronischen Steuererklärung
(ELSTER) finden Sie auch im Internet unter www.elster.de.
Das ¿ELSTER-Formular 2002¿ wird kostenlos im Internet (www.elsterformular.de) und auf CD-Rom
bereitgestellt. Die CD-Rom liegt in allen Finanzämtern kostenlos zur Abholung
aus.¿
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