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Pressemitteilungen der Ministerien

Innenminister Püchel:
Abwanderung verhindern
Integration fördern
Zuwanderung steuern und begrenzen

06.09.2001, Magdeburg – 129

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 129/01

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 129/01

 

Magdeburg, den 6. September 2001

 

Innenminister Püchel:

Abwanderung verhindern

Integration fördern

Zuwanderung steuern und begrenzen

Nach Auffassung von Innenminister Manfred Püchel kann durch ein modernes Zuwanderungsrecht Deutschlands Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit gesichert, zugleich die Zuwanderung gesteuert sowie dem Missbrauch des Asylrechts entgegengewirkt werden. Bei der Diskussion über ein modernes Zuwanderungsrecht muss jedoch die unterschiedliche wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Situation der einzelnen Bundesländer berücksichtigt werden und sich vor allem der Zugang zum Arbeitsmarkt an den länderspezifischen und regionalen Gegebenheiten orientieren. Püchel: "Die Arbeitsmarktsituation in den Bundesländern ist so unterschiedlich, dass es auch einer unterschiedlichen Bewertung im Sinne einer starken Orientierung an und Rücksichtnahme auf die regionalen Merkmale bedarf. Während in einigen westdeutschen Bundesländern Arbeitskräftemangel herrscht und dieser teilweise nur noch durch Zuzug ausländischer Arbeitnehmer, vorrangig von hochqualifizierten Spezialisten ausgeglichen werden kann, hat in den neuen Ländern die Schaffung von Arbeitsplätzen für die jetzt hier lebenden Menschen Vorrang."

Wenn heute über die Gestaltung von Zuwanderung und Integration gesprochen wird, werde ein Thema behandelt, das, so Püchel, zu den wichtigsten Aufgaben der nächsten Jahre gehöre und eine langfristig ausgerichtete Politik erfordere.

In Anbetracht der demographischen Entwicklung und ihrer Auswirkungen auf die sozialen Sicherungssysteme zeichnen sich neue Ansätze in der Ausländer- und Einwanderungspolitik ab. Mittlerweile habe sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass Deutschland eine gesteuerte Zuwanderung brauche. Andererseits sei es notwendig, betonte Püchel, im Asylverfahren künftig noch konsequenter zwischen berechtigten Schutzansprüchen und nichtgerechtfertigter Berufung auf das Asylrecht zu unterscheiden. Das heißt auch, Ausländer, deren Ausreisepflicht von den Gerichten festgestellt worden sei, zur Ausreise zu veranlassen.

Faktisch ist Deutschland seit langem ein Einwanderungsland. Seit 1954 sind rund 31 Millionen Deutsche und Ausländer in die Bundesrepublik gezogen. 22 Millionen Menschen haben das Land im gleichen Zeitraum verlassen.

7,3 Millionen Ausländer leben bereits in Deutschland. Das seien 9 Prozent der Gesamtbevölkerung (einschließlich Unionsbürger). Sachsen-Anhalt hat einen im Vergleich dazu sehr geringen Ausländeranteil: Rund 39.000 Ausländer leben in Sachsen-Anhalt. Das bedeute einen Ausländeranteil von 1,5 Prozent.

Ohne weitere Zuwanderung und bei gleichbleibender Kinderzahl werde die Bevölkerung in Deutschland bis zum Jahr 2050 voraussichtlich von derzeit 82 Millionen auf weniger als 60 Millionen sinken. Der Bevölkerungsrückgang und die Alterung werden dazu führen, dass sich selbst bei moderater Zuwanderung die für die sozialen Sicherungssysteme bedeutsame Alterslast innerhalb von 50 Jahren verdoppeln werde. Zuwanderung könne zwar die demografischen Probleme entschärfen, jedoch nicht dauerhaft lösen, so Püchel.

Am 03. August 2001 legte Bundesinnenminister Schily den Entwurf eines Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) vor. Kernstück des Zuwanderungsgesetzes ist eine umfassende Neuregelung des Ausländerrechts. Das geltende Ausländergesetz wird durch ein neues Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz) ersetzt. Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden und am 1. Januar 2003 in Kraft treten.

Für Püchel stellen sich im Zusammenhang mit der Zuwanderung drei Problemfelder:

 

 

Qualifizierung deutscher Arbeitnehmer

Von einem Arbeitskräftemangel kann angesichts der Arbeitslosigkeit gerade auch in Sachsen-Anhalt gegenwärtig keine Rede sein. Auch in den nächsten Jahren kann der demographische Effekt noch durch bedarfsgerechte Weiterbildung Arbeitsloser und verstärkte Erwerbstätigkeit von Frauen und älteren Menschen kompensiert werden. Mittelfristig wird die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter jedoch wegen der niedrigen Geburtenrate in Deutschland abnehmen.

Püchel: "Die Zulassung von Zuwanderung, speziell die Zulassung von Arbeitsmigration muss in der derzeitigen Situation in engem Zusammenhang mit der Qualifizierung der hier lebenden Bürgerinnen und Bürger gesehen werden." Es gelte erst einmal, das vorhandene Beschäftigungspotential optimal auszuschöpfen. Die Optimierung der Erwerbsbeteiligung der inländischen Erwerbsbevölkerung geht der gezielten Anwerbung von neuen Arbeitskräften vor. Die Qualifizierung und Weiterbildung der hier lebenden Menschen habe Vorrang vor der Zuwanderung aus wirtschaftlichen Gründen.

Mit einer gezielten Qualifizierung schaffen wir die Voraussetzung, dass möglichst viele Jugendliche und junge Erwachsene ein adäquates Beschäftigungsverhältnis finden.

Püchel: "Neue Möglichkeiten von Arbeitsmigration müssen dort eröffnet werden, wo wir Beschäftigungslücken nicht mit bereits hier lebenden Arbeitskräften schließen können."

Integration

 

 

Eine vorausschauende Zuwanderungspolitik ist angewiesen auf die Integrationsbereitschaft aller Beteiligten. Gelungene Integration erhöht die Akzeptanz von Zuwanderung. Es gilt daher auch in Sachsen-Anhalt, Integration zu fördern und Diskriminierung zu überwinden. Ziel der Integration von Zuwanderern in die Gesellschaft ist die gleichberechtigte Teilhabe am ökonomischen, sozialen, politischen und kulturellen Leben. Bei der Gestaltung von Integrationsprozessen müssen die Prinzipien "Hilfe zur Selbsthilfe" und "Fördern und Fordern" im Vordergrund der gegenseitigen Bemühungen stehen.

Wesentliche Komponenten der Integration sind: Sprache, schulische und berufliche Qualifizierung, soziale Beratung und Begleitung:

 

 

 

Sprache: Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Aus diesem Grunde stellt die Sprachförderung den Schwerpunkt der Integrationsbemühungen dar. Für diese Zwecke stellt der Bund bereits jetzt u. a. Mittel aus dem Garantiefonds zur Verfügung (3.050.000.- DM allein für Sachsen-Anhalt). Ziel des Garantiefonds ist die gesellschaftliche Eingliederung junger Spätaussiedler und junger ausländischer Flüchtlinge.

Schulische und berufliche Qualifizierung: Von entscheidender Bedeutung für die Integration ist der Zugang zu stabilen Beschäftigungsverhältnissen. In einer Gesellschaft, die Einkommen im Wesentlichen über Erwerbstätigkeit verteilt, ist beruflicher Erfolg die Bedingung einer eigenständigen und selbstverantwortlichen Lebensführung. Unter Ausländern ist die Arbeitslosenquote rund doppelt so hoch wie im Schnitt der Bevölkerung.

Soziale Beratung und Betreuung: Einen wichtigen Beitrag zur Integration der Ausländer leisten bereits zahlreiche Organisationen, Gewerkschaften, Kirchen und Vereine. Als Schwerpunkt des Wirkens ist hier die Sozialberatung zu nennen, die insbesondere zur Lösung von Problemen im Zusammenleben mit der einheimischen Bevölkerung beiträgt. Diese reichen von Arbeit und sozialer Versorgung über individuelle Lebensprobleme, Erziehung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen bis zu Familien- und Generationskonflikten sowie Altwerden in der Fremde.

 

 

 

Seit dem 01. Februar 2001 arbeitet z. B. im Landkreis Bitterfeld ein vom Bund gefördertes Pilotprojekt "Lotsen und Sozialpatenschaften". Dieses Modellprojekt hat als zweites Projekt dieser Art in der Bundesrepublik den Zuschlag erhalten. Maßnahmeträger sind die Euro-Schulen Bitterfeld/Wolfen. Das Modellprojekt "Lotsen und Sozialpatenschaften" will neue Wege der Integration beschreiten. Aber auch durch das Landesaufnahmegesetz vom 21. Januar 1998 stellt Sachsen-Anhalt bereits Mittel für ausländische Flüchtlinge und Spätaussiedler im Rahmen der gesonderten Beratung und Betreuung zur Verfügung (im Jahr 2000 insgesamt 1.612.719,50 DM).

 

Der Entwurf des Zuwanderungsgesetzes von Bundesinnenminister Schily sieht vor, dass ein Mindestrahmen staatlicher Integrationsangebote (Sprachkurse, Einführungen in die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte Deutschlands) gesetzlich geregelt wird. Mit der vorgesehenen Regelung wird erstmals im Aufenthaltsrecht der Grundsatz der Integration festgeschrieben. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass in den vergangenen Jahrzehnten viele Ausländer rechtmäßig ihren Lebensmittelpunkt auf Dauer in der Bundesrepublik Deutschland gefunden haben.

Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie findet vor allem dort statt, wo die Menschen leben: in den Kommunen. Die Kommunen sollen Netzwerke für Integration aufbauen. In Sachsen-Anhalt sind bereits mit Unterstützung des Bundes erste Modellprojekte im Bereich der Netzwerkarbeit angelaufen. Erwähnt sei hier das Projekt "Integration von Spätaussiedlern und Aussiedlern" der Stadt Stendal, das Projekt "Menschenkräfte" des Landesverbandes Sachsen-Anhalt des Deutschen Roten Kreuzes und das Netzwerk "Sozialpädagogische Betreuung, Firmenpraktika" der Euro-Schulen Bitterfeld/Wolfen. Diese Projekte sind gute und wichtige Ansätze, die weiterverfolgt und ausgebaut werden sollten.

 

 

 

Zuwanderung ¿ Arbeitsmigration

 

 

Wir brauchen eine flexible, umsichtige Zuwanderungspolitik, die hilft, den Wohlstand und die Zukunftsfähigkeit Deutschlands zu sichern. Der steigende Wettbewerb auf den Märkten und der sich beschleunigende Wandel in der Arbeitswelt fordern künftig einen wachsenden Bedarf an hochqualifizierten Arbeitskräften, um die deutsche Wirtschaft international konkurrenzfähig zu halten.

Gesteuerte, qualifizierte Zuwanderung von Fachkräften, die trotz aller Bemühungen im Lande nicht verfügbar sind, verdrängt inländische Beschäftigte und Arbeitssuchende nicht. Im Gegenteil: Sie schafft ¿ wie die Green-Card-Regelung beweist ¿ weitere Arbeitsplätze, weil die Unternehmen gestärkt, die wirtschaftliche Dynamik erhöht und damit zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden können.

Nach einer Zwischenbilanz des Bundesarbeitsministeriums vom 02. Juli 2001 zur Einführung der sog. Green-Card-Regelung wurden in elf Monaten 8.005 Computerexperten von außerhalb der EU angeworben. Mit einer eingestellten IT-Kraft entstehen ¿ laut einer in München vorgelegten Studie - durchschnittlich zwei bis drei zusätzliche Arbeitsplätze.

Der Entwurf des Zuwanderungsgesetzes sieht im Bereich der Arbeitsmigration neue Zuwanderungsmöglichkeiten vor. Diese zielen auf eine strikt am Bedarf orientierte Zuwanderung ab. Die größte Gruppe der Arbeitsmigranten wird über das sog. Regelverfahren eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Die nachfrageorientierte Zuwanderung im Regelverfahren ist offen und flexibel gehalten, um der Arbeitsverwaltung Steuerungsmöglichkeiten einzuräumen. Für Hochqualifizierte (z. B. Ingenieure, Informatiker, Mathematiker sowie Führungspersonal in Wissenschaft und Forschung) ist die Möglichkeit der Gewährung eines Daueraufenthalts von Anfang an vorgesehen.

 

 

Püchel begrüßte, dass Bundesinnenminister Schily in seinem Entwurf die Möglichkeit vorsieht, dass ausländischen Studienabsolventen nach Zustimmung durch das Arbeitsamt eine Arbeitserlaubnis für ein Jahr zur Arbeitsplatzsuche erhalten können. Bisher mussten diese in der Regel nach Studienabschluss Deutschland verlassen.

Der Gesetzentwurf beinhaltet des weiteren, dass ausländische Studenten bis zu 90 Tage im Jahr arbeiten dürfen. Hier schlägt Püchel in seiner Stellungnahme eine flexible Handhabung vor, so dass diese 90 Tage auch stundenweise über das Jahr verteilt werden können.

Positiv sieht Püchel auch, dass EU-Bürger zukünftig keine Aufenthaltserlaubnis mehr benötigen sollen. Es bestehe zukünftig nur noch eine Meldepflicht bei den Meldebehörden. Im Zusammenhang mit dem Vorschlag für ein sogenanntes Kirchenasyl schlägt Püchel vor, noch einmal über eine Härtefallklausel nachzudenken, die es den Ländern im Einzelfall ermöglicht, in besonders schwierigen Fällen für abgelehnte Asylbewerber eine Lösung zu finden.

Hinsichtlich der Verteilung der zum vorübergehenden Schutz aufgenommenen Flüchtlinge wies Püchel noch einmal auf die Bundesratsinitiative von Sachsen-Anhalt hin, die eine quotengerechte Verteilung von Asylsuchenden zum Inhalt hat.

In der Regelung zur Schaffung von Ausreiseeinrichtungen für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer sieht Püchel gegenüber der Abschiebehaft ein milderes Mittel. In den Ausreiseeinrichtungen soll durch Betreuung und Beratung die Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise gefördert und die Erreichbarkeit für Behörden sowie die Ausreise gesichert werden. Sachsen-Anhalt plane bereits seit längerem die Schaffung einer zentralen Ausreiseeinrichtung.

 

 

 

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