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Pressemitteilungen der Ministerien

Einhaltung Tierbestandobergrenzen bei Agrarumweltmaßnahmen Ausnahmeregelung verlängert

13.09.2001, Magdeburg – 235

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 235/01

 

 

 

 

 

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 235/01

 

Magdeburg, den 13. September 2001

 

 

Einhaltung Tierbestandobergrenzen bei Agrarumweltmaßnahmen Ausnahmeregelung verlängert

 

 

Eine Förderung im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen, wie z.B. für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung (MSL) und den Vertragsnaturschutz (VNS), setzt u.a. die Einhaltung einer Tierbestandsobergrenze von 1,4 RGV je ha voraus.

 

Angesichts der schwierigen Lage auf dem Rindfleischmarkt war die Einhaltung dieser Zuwendungsvoraussetzung erschwert. Deshalb erhielten betroffene Landwirte gemäß VO(EG) Nr. 649/2001 bereits im Frühjahr die Möglichkeit, bis zum 15. Juni 2001 vorzeitig aus ihren mehrjährigen Verpflichtungen auszusteigen, ohne dass hierfür Sanktionen (Strafmaßnahmen) wegen der Nichteinhaltung einer Zuwendungsvoraussetzung zur Anwendung kamen.

 

Da auch bis jetzt noch keine nennenswerte Entspannung der Situation eingetreten ist, hat die Europäische Kommission diese Ausnahmeregelung bis zum 15. Oktober 2001 verlängert.

 

Weitere Informationen insbesondere zum Nachweis der Betroffenheit o.ä. sind bei den jeweils zuständigen ämtern für Landwirtschaft und Flurneuordnung erhältlich.

 

 

 

Impressum:

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