Pressemitteilungen der Ministerien
Sachsen-Anhalt führt Mundschutzpflicht ein
21.04.2020, Magdeburg – 170
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Sachsen-Anhalt
führt die Mundschutzpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und beim
Einkaufen ein. Das hat das Kabinett heute beschlossen. Ab Donnerstag muss ?eine
textile Barriere im Sinne eines Mund-Nasen-Schutzes? getragen werden.
Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne: ?Das ist jeder Schutz, der aufgrund
seiner Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen
Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen, Aussprache zu verringern, unabhängig
von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie.? Ausreichend seien auch selbstgeschneiderte Masken,
Schals, Tücher, Buffs und Ähnliches aus Baumwolle oder anderem geeignetem
Material. Um trotz Lockerungen eine Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern,
sei das Masken-Tragen notwendig, so Ministerpräsident Reiner Haseloff. ?Das
Tragen war bisher dringend empfohlen. Viele sind dem leider nicht gefolgt. Darauf habe das Kabinett
reagiert.?
Mit
der vom Kabinett verabschiedeten 1. Änderungsverordnung zur 4.
Corona-Eindämmungsverordnung, die bis zum 4. Mai gilt, gehen aber auch neue
Lockerungen einher. So dürfen Tierparks, Zoologische und Botanische Gärten
sowie ähnliche Freizeitangebote ab sofort wieder unter Auflagen für den
Publikumsverkehr öffnen. Grimm-Benne: ?Streichelgehege und Tierhäuser auf deren
Gelände sind weiter geschlossen, Hygienebestimmungen sind einzuhalten.?
Zum
Veranstaltungsverbot, das bis Ende August gilt, wurde klargestellt, dass
hiervon Großveranstaltungen ?im Sinne der Empfehlungen des Gemeinsamen
Krisenstabes von des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und des
Bundesministeriums für Gesundheit vom 10. März 2020? betroffen sind. Der
Krisenstab hatte damals die Absage aller öffentlichen und privaten
Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten Teilnehmerinnen und Teilnehmern
empfohlen und sich bei kleineren Veranstaltungen für eine Risikobewertung der
zuständigen Gesundheitsbehörde auf Grundlage der Kriterien des
Robert-Koch-Instituts (RKI) ausgesprochen. Nach der derzeitigen
Risikoeinschätzung sind grundsätzlich bereits Veranstaltungen von mehr als 2
Personen ausgeschlossen. Deshalb muss sich eine wesentliche Verbesserung der
epidemiologischen Lage abzeichnen, um mittlere oder größere Veranstaltungen
zulassen zu können. Vor Erlass jeder neuen Eindämmungsverordnung erfolgt eine
entsprechende Risikoeinschätzung.
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