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Pressemeldungen der Polizei - Polizeidirektion Halberstadt

Mann bei Streit in Gaststätte schwer verletzt; Thale, Landkreis Quedlinburg.

30.01.2003, Halberstadt – 34

  • Polizeidirektion Halberstadt

 

 

 

Polizeidirektion Halberstadt - Pressemitteilung Nr.: 034/03

 

Magdeburg, den 30. Januar 2003

 

Mann bei Streit in Gaststätte schwer verletzt; Thale, Landkreis Quedlinburg.

In der Nacht vom Sonntag, dem 26. Januar 2003 zum Montag, dem 27. Januar 2003 kam es gegen Mitternacht zu einer körperlichen Auseinandersetzung in einer Gaststätte, bei der ein Mann schwer verletzt wurde.

Der 36jährige spätere Beschuldigte aus Thale besuchte an diesem Abend die Gaststätte "Wendhusenstübchen". Auch der 44jährige spätere Geschädigte aus Thale war dort Gast.

Beide Männer saßen gemeinsam an einem Tisch und führten eine Unterhaltung. Aus bisher unbekannten Gründen eskalierte die Situation und beide Männer gerieten in Streit. Nach ersten Ermittlungen griff bei dieser Auseinandersetzung der Beschuldigte zu einem zerschlagenen Bierglas und fügte dem Geschädigten eine 20 cm lange und tiefe Schnittwunde im linken Wangen- und Halsbereich zu. Der Schnitt verlief nur wenige Millimeter neben der Halsschlagader. Zu diesem Zeitpunkt befand sich der 44jährige Thalenser in einem lebensbedrohlichen Zustand. Durch den alarmierten Arzt erfolgte die Notversorgung des Geschädigten.

Durch die am Tatort eintreffenden Polizeibeamten erfolgte die vorläufige Festnahme des 36jährigen Thalensers. Dieser Festnahme wollte sich der Beschuldigte widersetzen. Er nahm erneut ein Glas und griff die Polizeibeamten an. Der Mann wurde überwältigt und vorläufig festgenommen. Der Beschuldigte stand zum Zeitpunkt seiner Festnahme unter Einfluss von Alkohol. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Vorwert von 3,6 o/oo.

Die Staatsanwaltschaft beantragte Haftbefehl. Am Dienstag, dem 28. Januar 2003 erließ das Amtsgericht Quedlinburg Haftbefehl wegen versuchtem Totschlag, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, gefährlicher und schwerer Körperverletzung. Der Haftbefehl wurde vollstreckt.

Das Motiv seiner Handlung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch völlig unklar. Der Beschuldigte ist bereits bei der Polizei einschlägig in Erscheinung getreten.

 

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