Pressemeldungen der Polizei - Polizeidirektion Halberstadt
Bergung von Fundmunition
Landkreis Wernigerode
08.05.2006, Halberstadt – 40
- Polizeidirektion Halberstadt
HBS - Pressemitteilung Nr.: 40/06
HBS - Pressemitteilung Nr.: 40/06
Magdeburg, den 8. Mai 2006
Bergung von Fundmunition
Landkreis Wernigerode
In den Mittagsstunden des
Sonntags, 07.05.2006, fand ein nicht im Dienst befindlicher Polizeibeamter
während eines Spaziergangs im Waldgebiet ¿Elendstal¿ bei Elend einen
granatenähnlichen Gegenstand. Dieser war ca.12 cm dick und ca. 30 cm lang. An
dessen Ende befanden sich Flügel. Der Beamte sicherte den Fundort und
informierte die zuständige Polizeidienststelle. Bei der aufgefundenen Munition
handelte es sich um eine amerikanische Panzergranate aus dem 2. Weltkrieg. Die
Bergung erfolgte durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes
Sachsen-Anhalt. Beim Fund von Munition besteht nach wie vor ein sehr hohes
Risiko verletzt oder sogar getötet zu werden.
Bitte beachten Sie deshalb folgende Hinweise für das Verhalten beim
Auffinden von Kampfmitteln und wenden Sie sich an die Polizei:
· Jedes
Kampfmittel muss grundsätzlich, unabhängig von seiner Größe oder äußeren
Beschaffenheit, als hochexplosiver Sprengkörper angesehen werden, der äußerst
empfindlich gegen Berührung, Erschütterung oder Veränderung seiner Lage ist.
Aufgefundene Kampfmittel sind an der Fundstelle zu belassen. Sie dürfen nicht
berührt werden.
· Wurden
Kampfmittel versehentlich aufgenommen, sind sie vorsichtig wieder abzulegen.
Nie werfen!
· Um
den Zutritt Unbefugter zu verhindern, ist die Fundstelle durch Kennzeichnung
und weiträumige Absperrung zu sichern.
· Bei
Bomben sind jegliche Erschütterungen des Sprengkörpers (z. B. durch
Arbeitsmaschinen) möglichst zu vermeiden.
· Falls
durch Nachrutschen von Erdreich, Einwirken von Arbeitsmaschinen oder ähnliches
eine Lageveränderung der Bombe erfolgte, ist die Uhrzeit der Lageveränderung
und auch die ursprüngliche Lage des Bombenkörpers möglichst genau festzuhalten.
· Wurde
die Bombe bereits von einem Greifer erfasst, so ist sie in der jeweiligen Lage
zu belassen und die Maschinen sind abzustellen. Wurde sie jedoch bereits
angehoben, dann ist der Korb in seiner Lage nicht zu verändern.
· Wird
eine Bombe erst bemerkt, nachdem sie auf ein Fahrzeug verladen wurde, darf sie
keinesfalls weitertransportiert werden. Das Fahrzeug hat an seinem Standort zu
verbleiben, der Motor ist abzustellen. Der Standort ist gleichfalls durch
Absperrung zu sichern.
· Den
Anordnungen der Polizei zu weiteren Verhaltenshinweisen ist unbedingt Folge zu
leisten.
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