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Pressemeldungen der Polizei - Polizeidirektion Halberstadt

Bergung von Fundmunition
Landkreis Wernigerode

08.05.2006, Halberstadt – 40

  • Polizeidirektion Halberstadt

 

 

 

 

 

 

 

 

HBS - Pressemitteilung Nr.: 40/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

HBS - Pressemitteilung Nr.: 40/06

 

 

 

Magdeburg, den 8. Mai 2006

 

 

 

Bergung von Fundmunition

Landkreis Wernigerode

 

 

 

In den Mittagsstunden des

Sonntags, 07.05.2006, fand ein nicht im Dienst befindlicher Polizeibeamter

während eines Spaziergangs im Waldgebiet ¿Elendstal¿ bei Elend einen

granatenähnlichen Gegenstand. Dieser war ca.12 cm dick und ca. 30 cm lang. An

dessen Ende befanden sich Flügel. Der Beamte sicherte den Fundort und

informierte die zuständige Polizeidienststelle. Bei der aufgefundenen Munition

handelte es sich um eine amerikanische Panzergranate aus dem 2. Weltkrieg. Die

Bergung erfolgte durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes

Sachsen-Anhalt. Beim Fund von Munition besteht nach wie vor ein sehr hohes

Risiko verletzt oder sogar getötet zu werden. 

Bitte beachten Sie deshalb folgende Hinweise für das Verhalten beim

Auffinden von Kampfmitteln und wenden Sie sich an die Polizei:

 

·  Jedes

Kampfmittel muss grundsätzlich, unabhängig von seiner Größe oder äußeren

Beschaffenheit, als hochexplosiver Sprengkörper angesehen werden, der äußerst

empfindlich gegen Berührung, Erschütterung oder Veränderung seiner Lage ist.

Aufgefundene Kampfmittel sind an der Fundstelle zu belassen. Sie dürfen nicht

berührt werden.

 

·  Wurden

Kampfmittel versehentlich aufgenommen, sind sie vorsichtig wieder abzulegen.

Nie werfen!

 

·  Um

den Zutritt Unbefugter zu verhindern, ist die Fundstelle durch Kennzeichnung

und weiträumige Absperrung zu sichern.

 

·  Bei

Bomben sind jegliche Erschütterungen des Sprengkörpers (z. B. durch

Arbeitsmaschinen) möglichst zu vermeiden.

 

·  Falls

durch Nachrutschen von Erdreich, Einwirken von Arbeitsmaschinen oder ähnliches

eine Lageveränderung der Bombe erfolgte, ist die Uhrzeit der Lageveränderung

und auch die ursprüngliche Lage des Bombenkörpers möglichst genau festzuhalten.

 

·  Wurde

die Bombe bereits von einem Greifer erfasst, so ist sie in der jeweiligen Lage

zu belassen und die Maschinen sind abzustellen. Wurde sie jedoch bereits

angehoben, dann ist der Korb in seiner Lage nicht zu verändern.

 

·  Wird

eine Bombe erst bemerkt, nachdem sie auf ein Fahrzeug verladen wurde, darf sie

keinesfalls weitertransportiert werden. Das Fahrzeug hat an seinem Standort zu

verbleiben, der Motor ist abzustellen. Der Standort ist gleichfalls durch

Absperrung zu sichern.

 

·  Den

Anordnungen der Polizei zu weiteren Verhaltenshinweisen ist unbedingt Folge zu

leisten.

 

 

 

Impressum:

 

Polizeidirektion Halberstadt

Pressestelle

Theaterstraße 6

38820 Halberstadt

Tel: 03941/590 - 208

Fax: 09341/ 590 - 260

Mail:

pressestelle@hbs.pol.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

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