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Pressemeldungen der Polizei - Polizeidirektion Halberstadt

Fahrerlaubnis auf Probe - Besonderheiten des
Führerscheins
Polizeirevier Aschersleben-Staßfurt (Verkehrssicherheitsberater)

11.03.2004, Halberstadt – 54

  • Polizeidirektion Halberstadt

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeidirektion Halberstadt - Pressemitteilung Nr.: 054/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeidirektion Halberstadt -

Pressemitteilung Nr.: 054/04

 

 

 

Magdeburg, den 11. März 2004

 

 

 

Fahrerlaubnis auf Probe - Besonderheiten des

Führerscheins

Polizeirevier Aschersleben-Staßfurt (Verkehrssicherheitsberater)

 

 

 

Fahrerlaubnis auf Probe - Besonderheiten des Führerscheins - Probezeit = Bewährungszeit .

 

Beim erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis, wird diese auf Probe

erteilt. Die Probezeit dauert 2 Jahre, vom Zeitpunkt der Erteilung an.

 

Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe eine rechtkräftige

Entscheidung, innerhalb der Probezeit ergangen (wegen einer Straftat oder

Ordnungswidrigkeit) die mit Bußgeld und Punkten geahndet wurde und in das

Verkehrszentralregister einzutragen ist, so muss die zuständige

Fahrerlaubnisbehörde - die Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb einer

bestimmten Frist anordnen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger

schwerwiegende Zuwiderhandlungen gegangen hat. Die Probezeit verlängert sich um

weitere zwei Jahre, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet worden

ist.

 

Kommt der Fahrerlaubnisinhaber dieser Anordnung nicht nach, wird ihn

die Fahrerlaubnis entzogen. Die zuständige Behörde kann die Beibringung eines

Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachterstelle anordnen, wenn der

Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit Zuwiderhandlungen begangen

hat, die Anlas zur Annahme geben, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen

ungeeignet ist.

 

Begeht der Fahrerlabniesinhaber nach Teilnahme an einem Aufbauseminar

eine weitere schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen,

so muss ihm die Führerscheinbehörde; Schriftlich verwarnen und ihm nahe legen,

innerhalb von 2 Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

 

Begeht der Fahrerlaubnisinhaber, nach Ablauf der Zweimonatsfrist,

innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weniger

schwerwiegende Zuwiderhandlungen, so ist ihm durch die FE-Behörde die

Fahrerlaubnis zu entziehen.

 

Bei Fahranfängern, erfolgt die Tilgung von Eintragungen aus dem

Verkehrszentralregister nicht vor Ablauf der Probezeit.

 

Rechtskräftige Entscheidungen die in das Verkehrszentralregister

eingetragen werden,

 

beispielhafte Aufzählungen für:

 

Schwerwiegende Zuwiderhandlungen:

 

Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerorts oder

außerorts um mehr als 20 km/h. Missachtung des Rotlichtes einer

Lichtzeichenanlage. Missachtung der Vorfahrt mit einer Gefährdung. Überholen

bei unklarer Verkehrslage. Teilnahme am Straßenverkehr unter Einwirkung von

Alkohol oder Drogen.

 

Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen:

 

Abkommen von der Fahrbahn und verursachen eines Sachschadens.

Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt. Benutzung eines Mobil oder

Autotelefon.

 

Für Fahranfänger die unter Einwirkung von Alkohol oder Drogen am

Straßenverkehr teilgenommen haben und sich noch in der Probezeit befanden,

werden besondere Aufbauseminare von hierfür amtlich anerkannten Seminarleitern

durchgeführt.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Polizeidirektion Halberstadt

Pressestelle

Theaterstraße 6

38820 Halberstadt

Tel: 03941/590-204 oder -208

Fax: 03941/590-260

Mail:

pressestelle@hbs.pol.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Polizeirevier Harz

Pressestelle

Theaterstraße 6

 

 

38820 Halberstadt

Tel: 03941/590 - 208 o. 204

Fax: 09341/ 590 - 260

 

 

Mail:

pressestelle@hbs.pol.lsa-net.de