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Pressemeldungen der Polizei - Polizeidirektion Halberstadt

Beschleunigtes Verfahren realisiert;
Aschersleben

16.05.2003, Halberstadt – 127

  • Polizeidirektion Halberstadt

 

 

 

Polizeidirektion Halberstadt - Pressemitteilung Nr.: 127/03

 

Magdeburg, den 16. Mai 2003

 

Beschleunigtes Verfahren realisiert;

Aschersleben

In einem beschleunigten Verfahren wurde am 15.05.2003 im Amtsgericht Aschersleben gegen einen polnischen Staatsbürger verhandelt, dem gemeinschaftlicher Diebstahl vorgeworfen wurde.

Der 38 jährige war durch Ladendetektive in zwei Einkaufsmärkten in Aschersleben am 13.05.03 in den Nachmittagsstunden beobachtet worden, wie er mit zwei Mittätern in der Haushaltswarenabteilung und im Baumarkt Waren entwendete und in einem mit zusätzlichen Taschen präparierten Mantel versteckte.

Nachdem der Verdächtige seinen Mantel in einem PKW abgelegt hatte, versuchte er zu flüchten, wurde aber durch Polizeibeamte des PR Aschersleben gestellt und vorläufig festgenommen.

Bei der Durchsuchung des Kraftfahrzeuges wurde Diebesgut im Gesamtwert von ca. 2000 Euro sicher- gestellt. Es handelte sich um Bekleidung, Reisetaschen, Bohrmaschinen, Bohrhämmer, Bohrfutter, Pfeffermühlen und anderes Haushaltsgerät.

In der polizeilichen Vernehmung machte der Beschuldigte keine Aussagen, konnte aber durch die Zeugen überführt werden. In Absprache mit der Staatsanwaltschaft Magdeburg und dem zuständigen Amtsrichter wurde zum Zwecke einer unverzüglichen staatlichen Reaktion ein Verhandlungstermin für den 15.05.03, 11.00 Uhr festgelegt. Im Gerichtssaal gab der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Diebstahlshandlungen zu und behauptete, als Alleintäter gestohlen zu haben.

Obwohl Staatsanwältin und die Richterin davon ausgingen, dass die Diebesbande professionell und mehrfach gehandelt hat, musste dem Angeklagten zu Gute gehalten werden, dass es sich um die erste Verurteilung handelt. Unter Berücksichtigung seines Geständnisses und seines Einkommens als Bauhelfer in Polen wurde der Angeklagte nach 30 Minuten Verhandlungsdauer zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen a" 8 Euro verurteilt und konnte den Gerichtssaal als freier Mann verlassen. Den Zahlungsbefehl kriegt der Verurteilte an die Heimatanschrift geschickt. Seinem Gesichtsausdruck konnte man entnehmen, dass er mit dem deutschen Rechtssystem zufrieden war.......

 

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