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Pressemeldungen der Polizei - Polizeidirektion Halberstadt

Brand in einem Mehrfamilienhaus
Aschersleben

16.08.2004, Halberstadt – 184

  • Polizeidirektion Halberstadt

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeidirektion Halberstadt - Pressemitteilung Nr.: 184/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeidirektion Halberstadt -

Pressemitteilung Nr.: 184/04

 

 

 

Magdeburg, den 16. August 2004

 

 

 

Brand in einem Mehrfamilienhaus

Aschersleben

 

 

 

Am Sonntag, 15.08.04, kam es gegen 00:25 Uhr zu einem Brand in einem

Mehrfamilienhaus (fünf Wohneinheiten) im Bonifatiuskirchhof 15 in der

Innenstadt von Aschersleben. Nach Feststellung starker Rauchentwicklung hatten

ein Ehepaar, welches das Dachgeschoss bewohnt, und eine 52-jährige Mieterin das

Haus verlassen. Durch die Kameraden der Feuerwehr musste die Tür zu einer der

drei unbewohnten Wohnungen aufgebrochen werden, wo ein Schwelbrand lokalisiert

wurde. Zwischenzeitlich hatte sich die 52-Jährige wieder in das Brandobjekt

begeben, um ihre fünf Wellensittiche mit der 1,5 m großen Voliere zu retten.

Durch die Polizeibeamten musste die verwirrte Frau, die erheblichen Widerstand

leistete, aus dem Haus getragen werden. Dabei trat sie auf die Beamten ein,

beschimpfte und beleidigte diese. Die Mieter der Dachgeschosswohnung mussten

die Nacht bei Verwandten verbringen, da die Wohnung durch starke

Rauchentwicklung vorläufig nicht bewohnbar ist. Die ältere Dame konnte in ihre

Wohnung zu den Wellensittichen zurück. 16 Kameraden der Feuerwehr waren mit

drei Löschfahrzeugen an der Brandbekämpfung beteiligt. Die Untersuchungen zur

Brandursache werden durch Kriminaltechniker am heutigen Tag fortgesetzt.

 

Ergänzungsmeldung

 

Durch Untersuchungen der Kriminaltechnik wurden in der Wohnung

Substanzen von brandbeschleunigenden Mitteln festgestellt. Brandstiftung kann

nicht ausgeschlossen werden. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen schwerer

Brandstiftung eingeleitet. Die Wohnung war zum Tatzeitpunkt vermietet, jedoch

nicht bewohnt. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 2000 Euro.

 

 

 

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