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Pressemeldungen der Polizei - Polizeidirektion Halberstadt

Landesweite Lebensmittel-, Tier- und Abfalltransportkontrollen;
Polizeidirektion Halberstadt.

16.05.2002, Halberstadt – 107

  • Polizeidirektion Halberstadt

 

 

 

Polizeidirektion Halberstadt - Pressemitteilung Nr.: 107/02

 

Magdeburg, den 16. Mai 2002

 

Landesweite Lebensmittel-, Tier- und Abfalltransportkontrollen;

Polizeidirektion Halberstadt.

Am Donnerstag, dem 15.05.2002 wurden landesweite Lebensmittel-, Tier- und Abfalltransportkontrollen durchgeführt. Schwerpunkt dieser Kontrollen war es, zielgerichtet Verstöße wie bspw. die illegale Entsorgung von Abfällen, die überladung von Transporten mit Tieren oder nicht ordnungsgemäß durchgeführte Lebensmitteltransporte festzustellen und zu ahnden.

Auch im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Halberstadt wurden an zwei Punkten Kontrollen durchgeführt. Auf der B6, Halberstadt in Richtung Quedlinburg, waren zwei Beamte vom Polizeirevier Halberstadt und vier Beamte des Zentralen Einsatzdienstes der Polizeidirektion Halberstadt eingesetzt. Diese wurden durch Kräfte der Bereitschaftspolizei verstärkt.

Weiterhin wurde die Polizei durch Mitarbeiter der "Unteren Abfallbehörde" und vom Veterinäramt des Landkreises Halberstadt unterstützt. Es wurden hier insgesamt 45 Fahrzeuge angehalten und überprüft, davon 11 Lebensmitteltransporte und 7 Abfalltransporte.Der zweite Kontrollpunkt befand sich auf der B6n kurz vor der Landesgrenze zu Niedersachsen. Hier waren zwei Beamte aus dem Polizeirevier Wernigerode und vier Beamte des Zentralen Einsatzdienstes der Polizeidirektion Halberstadt eingesetzt.

Auch hier wurden die Beamten durch Kräfte der Landesbereitschaftspolizei sowie von Mitarbeitern der "Unteren Abfallbehörde" und des Veterinäramtes vom Landkreis Wernigerode unterstützt. Es wurden insgesamt 49 Fahrzeuge kontrolliert, davon ein Tiertransport, 20 Lebensmitteltransporte und 15 Abfalltransporte.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass in der Regel alle Fahrzeugführer die ihnen auferlegten Bestimmungen und Richtlinien für Tier-, Lebensmittel- und Abfalltransporte beachtet und eingehalten haben. Die Beamten prüfen gegenwärtig einen Verstoß aus dem Abfallrecht gem. § 326 StGB.

Weiterhin wurden 16 Verstöße geahndet, bei denen bspw. die Fahrer der LKW die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten, die gesetzlich vorgeschriebene Lenkzeit überschritten oder die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert hatten.

 

 

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