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Pressemeldungen der Polizei - Polizeidirektion Halberstadt

Diebstähle von Handtaschen
Oschersleben, Bördekreis

10.06.2004, Halberstadt – 129

  • Polizeidirektion Halberstadt

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeidirektion Halberstadt - Pressemitteilung Nr.: 129/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeidirektion Halberstadt -

Pressemitteilung Nr.: 129/04

 

 

 

Magdeburg, den 10. Juni 2004

 

 

 

Diebstähle von Handtaschen

Oschersleben, Bördekreis

 

 

 

Am 14.5.2004, 3.6.2004, 8.6.2004 und am 9.6.2004 kam es in

Einkaufsmärkten und öffentliche Einrichtungen in Oschersleben zu mehreren

Diebstählen von Handtaschen.

 

Aus gegebenem Anlass weist die Kriminalpolizei des Polizeireviers

¿Bördekreis¿ darauf hin, dass es aktuell und in zurückliegender Zeit mehrfach

zu Diebstahlshandlungen in Einkaufsmärkten und öffentlichen Einrichtungen in

der Stadt Oschersleben kam.

 

Der oder die bisher unbekannten Täter nutzen den Umstand aus, dass die

Opfer der jeweiligen Taten, bei denen es sich vorwiegend um weibliche Personen,

oft schon in höherem Alter handelt, ihre Taschen in den Einkaufswagen oder

anderen Orten ablegen und unbeaufsichtigt lassen.

 

Wird durch den oder die Täter ein solches Verhalten bemerkt, ist mit

hoher Wahrscheinlichkeit ein Diebstahl zu erwarten. Um zu vermeiden, Opfer

einer solchen Straftat zu werden, wird angeraten, die Taschen verschlossen am

Körper zu tragen. Nach Möglichkeit sollte sich darin auch keine Geldbörse,

keine EC-Karte, Bargeld, Personalausweis oder Hausschlüssel befinden, da dieser

Umstand ausgenutzt werden, um in die Wohnungen der Betroffenen zu gelangen.

 

So geschah es z.B.  am 8.6.2004

zwischen 16.30 - 17.15 Uhr in Oschersleben, Seehäuser Weg 55. Einer Bewohnerin

dieses Hauses wurde am 3.6.04 während eines Einkaufs die im Korb einer

mitgeführten, fahrbaren Gehilfe abgelegte Tasche entwendet. Darin befand sich

der auch der Wohnungsschlüssel und eine Karte mit Wohnanschrift. Am 8.6.04

wurde in diese Wohnung gewaltsam eingebrochen. Es ist zu anzunehmen, das der

Einbruch durch den Täter begangen wurde, der durch den Diebstahl der Tasche in

den Besitz der Hausschlüssel gelangt ist. Da aber inzwischen das Türschloss

gewechselt wurde, konnten diese Schlüssel den angedachten Zweck nicht mehr

erfüllen.      

 

 

 

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