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Pressemeldungen der Polizei - Polizeidirektion Halberstadt

Polizei kontrollierte LKW auf der B 6n; Wernigerode.

29.08.2002, Halberstadt – 187

  • Polizeidirektion Halberstadt

 

 

 

Polizeidirektion Halberstadt - Pressemitteilung Nr.: 187/02

 

Magdeburg, den 29. August 2002

 

Polizei kontrollierte LKW auf der B 6n; Wernigerode.

In der vergangenen Woche kontrollierten Beamte des Zentralen Präsenzdienstes der Polizeidirektion Halberstadt gemeinsam mit Beamten des Zoll und des Bundesamtes für Güterverkehr auf

der B 6n den Schwerlastverkehr.

Am Mittwoch, dem 21. August 2002, wurde in der Zeit von 13:00 ¿ 17:00 Uhr eine Kontrollstelle auf dem Parkplatz "Brockenblick" in Fahrtrichtung Goslar errichtet. Für diese Zwecke ist die Bundesstraße mit sog. Klappschildern ausgestattet, mit denen die Geschwindigkeit im Bereich der Kontrollstelle für alle Verkehrsteilnehmer reduziert und für LKW ein überholverbot ausgewiesen wird.

Insgesamt wurden 22 LKW kontrolliert. An vier LKW stellten die Beamten fest, dass die, neben der Hauptuntersuchung, gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung nicht ordnungsgemäß jährlich durchgeführt wurde. Weiterhin wurden sechs Ordnungswidrigkeitsanzeigen im Sinne des Fahrpersonalgesetzes gefertigt. Die Fahrer der LKW hatte die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen nicht eingehalten oder ihre Tageslenkzeit überschritten. Technische Mängel und Verstöße gegen die Ladungssicherung wurden durch die Polizisten festgestellt und entsprechend geahndet.

An dieser Stelle sei angemerkt, dass in den meisten Fällen nicht nur für die Fahrer der LKW die Verstöße geahndet werden, sondern in der Regel hat auch der Fahrzeughalter, also der Arbeitgeber mit Ordnungswidrigkeitsanzeigen zu rechnen.

Am Donnerstag, dem 22. August 2002, wurden nochmals Kontrollen durchgeführt. Hier wurde ein LKW einer Firma aus dem LK Wernigerode angehalten und überprüft. Die Beamten kontrollieren auch hier, wie in jedem Fall, die Fahrzeug- und Ladungspapiere. Weiterhin wurden die Schaublätter des Fahrtenschreibers geprüft und ausgewertet.In diesem Fall stellten die Polizisten anhand der Schaublätter fest, dass der Fahrer an einem Arbeitstag seinen LKW 18 Stunden lenkte. Auch hier wurde eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen des Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz gefertigt.

Der Leiter des Zentralen Präsenzdienstes, POK Frank Billing kündigte an, auch zukünftig regelmäßig diese Kontrollen durchzuführen.

 

 

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