Pressemeldungen der Polizei - Polizeidirektion Halberstadt
Ergänzungsmeldung zur Pressemitteilung vom
29.02.04 "Zwei Festnahmen von
mutmaßlichen Rechtsradikalen"".
02.03.2004, Halberstadt – 42
- Polizeidirektion Halberstadt
Polizeidirektion Halberstadt - Pressemitteilung Nr.: 042/04
Polizeidirektion Halberstadt -
Pressemitteilung Nr.: 042/04
Magdeburg, den 2. März 2004
Ergänzungsmeldung zur Pressemitteilung vom
29.02.04 "Zwei Festnahmen von
mutmaßlichen Rechtsradikalen"".
Am Freitag, 27.02.04, ereignete sich wie bereits gemeldet eine
gefährliche Körperverletzung im Stadtgebiet von Quedlinburg. Gegen 13.00 Uhr
wurde ein 17-jähriger Jugendlicher von einem 16-jährigen, ebenfalls aus
Quedlinburg stammenden Jugendlichen, nach einem Streit mit einem Messer niedergestochen.
Durch den Messerstich wurden keine lebenswichtigen Organe verletzt.
Der Geschädigte konnte zwischenzeitlich auch wieder aus dem Klinikum
entlassen werden. Noch am Abend des 27.02.04 erstattete die Mutter des
Geschädigten Anzeige.
Da die Mutter des Täters mit der Mutter des Opfers befreundet ist,
erschienen beide im Polizeirevier. Die Mutter des zu diesem Zeitpunkt
beschuldigten Jugendlichen Danilo K., gab an, dass ihr Sohn vermutlich nach
Berlin unterwegs ist.
Am 27.02.04, gegen 23.30 Uhr, wurden durch einen Pfleger des Klinikum
Quedlinburg, drei männliche Person auf der Station 6 gesehen, wo sich zu diesem
Zeitpunkt noch der Geschädigte zur Behandlung befand. Die alarmierte Polizei
suchte daraufhin das Klinikgelände ab. Es konnten keine Personen festgestellt
werden. Erschwerend kam hinzu, dass der Pfleger die Personen nur kurz gesehen
hatte und demzufolge auch nur eine sehr vage Personenbeschreibung abgeben
konnte.
Als die Beamten nach Absuche der Klinik wieder das Stadtgebiet
bestreiften, konnte der K. mit einem 19-jährigem Jugendlichen gegen 00.25 Uhr
am 28.02.04 angetroffen werden.
Bei dem K. konnte ein Klappmesser sichergestellt werden. Der
Beschuldigte wurde daraufhin zum Polizeirevier verbracht. Bei einer genauen
Durchsicht der Sachen des K. wurde noch ein Schlüsselanhänger in Form eines
Hakenkreuzes beschlagnahmt.
Da zu diesem Zeitpunkt keine Haftgründe vorlagen wurde der K. im
Anschluss wieder aus dem Polizeirevier entlassen.
Wie bereits berichtet, wollte der Beschuldigte K. gemeinsam mit dem
19-jährigen Ronny T. am 29.02.04 gewaltsam in das Grundstück Birkenstr. 35 in
Quedlinburg eindringen.
In diesem Grundstück wohnt ein Mieter, der die beiden Beschuldigten
wegen einer Sachbeschädigung in seinem Garten, bei der Polizei angezeigt hatte.
Kurz nach dem Versuch in das Grundstück in der Birkenstr. einzudringen,
wurden beide Beschuldigte in Quedlinburg in der Reichenstr. durch Polizeibeamte
vorläufig festgenommen.
Bei der Festnahme leisteten die Beschuldigten ebenfalls Widerstand.
Ihren eigenen Einlassungen zufolge, waren die Jugendlichen auf dem Weg
in das Bildercafe in der Reichenstr.. Dort wollte man einen Jugendlichen
suchen, mit dem man noch eine Rechnung offen hatte.
Bei der Festnahme wurden Parolen wie -Sieg Heil- gebrüllt.
Beide Beschuldigte haben bei der polizeilichen Vernehmung umfassend zum
Sachverhalt ausgesagt.
Eine weitere Körperverletzung, die durch die Beschuldigten bereits am
24.02.04 begangen wurde, konnte ebenfalls geklärt werden.
Am 01.03.04 wurde durch die Staatsanwaltschaft Magdeburg, Zweigstelle
Halberstadt, Antrag auf Haftbefehl gestellt.
Durch das Amtsgericht Quedlinburg wurde gegen beide Beschuldigte Haftbefehl wegen gefährlicher
Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Hausfriedensbruch u.
a. verkündet.
Der Beschuldigte K. wurde in die JVA Halberstadt überstellt. Der
Haftbefehl gegen den T. wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Der T. muss
sich 3 mal wöchentlich bis zur Verhandlung bei der Polizei melden.
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