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Pressemeldungen der Polizei - Polizeidirektion Halberstadt

Zwei Jugendliche misshandeln geistig
behinderte Jugendliche
Landkreis Quedlinburg

20.02.2004, Halberstadt – 27

  • Polizeidirektion Halberstadt

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeidirektion Halberstadt - Pressemitteilung Nr.: 027/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeidirektion Halberstadt -

Pressemitteilung Nr.: 027/04

 

 

 

Magdeburg, den 20. Februar 2004

 

 

 

Zwei Jugendliche misshandeln geistig

behinderte Jugendliche

Landkreis Quedlinburg

 

 

 

Am Sonntag, 15.02.04, gegen 20.15 Uhr, teilt ein Bürger fernmündlich

dem Polizeirevier Quedlinburg mit, dass seine zu 100 Prozent geistig behinderte

Enkeltochter von einem 14- jährigen Jugendlichen erpresst wurde und einen Teil

ihres Taschengeldes dem Täter übergeben musste. Beamte des Polizeirevieres

suchten sofort die Geschädigte und ihren Großvater auf. Bei der

Anzeigenaufnahme wurde bekannt, dass die Jugendliche bereits seit mehreren

Monaten von einem Jugendlichen erpresst wurde. Insgesamt hatte das Mädchen drei

Bargeldbeträge an den Tatverdächtigen übergeben müssen.

 

Weiterhin äußerte die Geschädigte, dass der Tatverdächtige und ein

weiterer Jugendlicher per Video aufgenommen haben, wie sie misshandelt wurde.

 

In der weiteren Folge konnten die Beamten des Revierkriminaldienstes

Quedlinburg den zweiten Jugendlichen namentlich bekannt machen. Es handelt sich

ebenfalls um einen 14- jährigen Jungen aus dem gleichen Ort.

 

Bei der Sichtung des Videobandes am Dienstag, stellten die Beamten

fest, das auf dem Band Szenen zu sehen sind, wo die Behinderte mehrfach genötigt

wurde und beide Jugendlichen eine gemeinschaftliche Körperverletzung begehen.

Die Geschädigte wurde dem Arzt vorgestellt, der eine Platzwunde an der Lippe,

Hämatome am Körper und den Verdacht auf ein Schädelhirntrauma attestierte.

 

Ein Tatverdächtiger äußerte sich am heutigen Tage umfassend zum

Sachverhalt und räumte die Straftaten ein. Der zweite Tatverdächtige äußerte

sich nicht zum Sachverhalt und macht von seinem Aussageverweigerungsrecht

gebrauch.

 

Beide Beschuldigte sind nicht vorbestraft. Es machen sich weitere

Ermittlungen zur Schuldfähigkeit beider Jugendlicher erforderlich. Da zum

gegenwärtigen Zeitpunkt keine Haftgründe vorliegen befinden sich beide

Jugendliche in ihren Elternhäusern.

 

Die 17-jährige Geschädigte wurde durch das Jugendamt Quedlinburg zur

Betreuung in eine psychiatrische Einrichtung  im Landkreis Quedlinburg eingeliefert.

 

 

 

Impressum:

 

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38820 Halberstadt

Tel: 03941/590-204 oder -208

Fax: 03941/590-260

Mail:

pressestelle@hbs.pol.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

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