Pressemeldungen der Polizei - Polizeidirektion Halberstadt
Zwei Jugendliche misshandeln geistig
behinderte Jugendliche
Landkreis Quedlinburg
20.02.2004, Halberstadt – 27
- Polizeidirektion Halberstadt
Polizeidirektion Halberstadt - Pressemitteilung Nr.: 027/04
Polizeidirektion Halberstadt -
Pressemitteilung Nr.: 027/04
Magdeburg, den 20. Februar 2004
Zwei Jugendliche misshandeln geistig
behinderte Jugendliche
Landkreis Quedlinburg
Am Sonntag, 15.02.04, gegen 20.15 Uhr, teilt ein Bürger fernmündlich
dem Polizeirevier Quedlinburg mit, dass seine zu 100 Prozent geistig behinderte
Enkeltochter von einem 14- jährigen Jugendlichen erpresst wurde und einen Teil
ihres Taschengeldes dem Täter übergeben musste. Beamte des Polizeirevieres
suchten sofort die Geschädigte und ihren Großvater auf. Bei der
Anzeigenaufnahme wurde bekannt, dass die Jugendliche bereits seit mehreren
Monaten von einem Jugendlichen erpresst wurde. Insgesamt hatte das Mädchen drei
Bargeldbeträge an den Tatverdächtigen übergeben müssen.
Weiterhin äußerte die Geschädigte, dass der Tatverdächtige und ein
weiterer Jugendlicher per Video aufgenommen haben, wie sie misshandelt wurde.
In der weiteren Folge konnten die Beamten des Revierkriminaldienstes
Quedlinburg den zweiten Jugendlichen namentlich bekannt machen. Es handelt sich
ebenfalls um einen 14- jährigen Jungen aus dem gleichen Ort.
Bei der Sichtung des Videobandes am Dienstag, stellten die Beamten
fest, das auf dem Band Szenen zu sehen sind, wo die Behinderte mehrfach genötigt
wurde und beide Jugendlichen eine gemeinschaftliche Körperverletzung begehen.
Die Geschädigte wurde dem Arzt vorgestellt, der eine Platzwunde an der Lippe,
Hämatome am Körper und den Verdacht auf ein Schädelhirntrauma attestierte.
Ein Tatverdächtiger äußerte sich am heutigen Tage umfassend zum
Sachverhalt und räumte die Straftaten ein. Der zweite Tatverdächtige äußerte
sich nicht zum Sachverhalt und macht von seinem Aussageverweigerungsrecht
gebrauch.
Beide Beschuldigte sind nicht vorbestraft. Es machen sich weitere
Ermittlungen zur Schuldfähigkeit beider Jugendlicher erforderlich. Da zum
gegenwärtigen Zeitpunkt keine Haftgründe vorliegen befinden sich beide
Jugendliche in ihren Elternhäusern.
Die 17-jährige Geschädigte wurde durch das Jugendamt Quedlinburg zur
Betreuung in eine psychiatrische Einrichtung im Landkreis Quedlinburg eingeliefert.
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