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Pressemeldungen der Polizei - Polizeidirektion Halberstadt

Tod durch Ertrinken -
Unglücksfall

18.06.2007, Halberstadt – 44

  • Polizeidirektion Halberstadt

 

 

 

 

 

Pressestelle - Pressemitteilung Nr.: 44/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Pressestelle - Pressemitteilung

Nr.: 44/07

 

 

 

Magdeburg, den 18. Juni 2007

 

 

 

Tod durch Ertrinken -

Unglücksfall

 

 

 

Wackersleben: In der Nacht vom

Samstag, zum Sonntag kam es im Zusammenhang mit dem Schützenfest in

Wackersleben zu einem tragischen Unglücksfall. Ein offensichtlich stark

angetrunkener 67jähriger Wackersleber rutschte auf dem Nachhauseweg die

Böschung zum Dorfteich herunter und ertrank ehe Hilfe eintreffen konnte. Der

Verunglückte durchquerte bei völliger Dunkelheit den Dorfpark und wurde vorerst

durch zwei Zeugen, die seinen Zustand bemerkten, davon abgehalten, die Brücke

über den Dorfteich zu nehmen. Sie gaben ihm den Hinweis, einen anderen Weg zu

nehmen und außen herumzugehen. Die Brücke ist am Zu ¿ und Abgang seitlich über

eine Länge von je 1 ½  Meter nicht gesichert. Ein Fehltritt in völliger

Dunkelheit führt zum Abrutschen über die Böschung.

 

Nachdem er durch die Zeugen davon

abgehalten wurde weiterzugehen, ließ er vorerst von seinem Vorhaben ab und

setzte sich in einen dort befindlichen Pavillon. Erst als ihn die beiden Zeugen

nicht mehr beachteten, setzte er seinen  Weg über die Brücke fort. Diese hörten

danach ein starkes Plätschern, als wenn eine Person in den Teich stürzt. Die

beiden Zeugen bemerkten, dass der Geschädigte nicht mehr vor Ort war und

offensichtlich weitergegangen sein muss. Sie suchten und riefen nach ihm. In

der starken Dunkelheit war vorerst in dem mit Wasserlinsen stark bedeckten

Teich niemand zu sehen. Daraufhin verständigten sie über Notruf die Polizei.

Die daraufhin anrückende Ortsfeuerwehr fand nach Ausleuchtung den Geschädigten

dann am gegenüberliegenden Ufer und konnte ihn nur tot bergen.

 

Die Kripo nahm vor Ort die

Ermittlungen auf, das Ermittlungsergebnis spricht eindeutig für einen

Unglücksfall. Der Geschädigte hat nach Spurenlage am ungesicherten Zugang zur

Brücke ca. 50 cm danebengetreten und ist die feuchte Böschung

heruntergerutscht. Nach Bergung der  Leiche wies sie eindeutige

Ertrinkungsanzeichen auf, Fremdeinwirkung wird ausgeschlossen.

 

 

 

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