Pressemeldungen der Polizei - Polizeidirektion Halberstadt
Tod durch Ertrinken -
Unglücksfall
18.06.2007, Halberstadt – 44
- Polizeidirektion Halberstadt
Pressestelle - Pressemitteilung Nr.: 44/07
Pressestelle - Pressemitteilung
Nr.: 44/07
Magdeburg, den 18. Juni 2007
Tod durch Ertrinken -
Unglücksfall
Wackersleben: In der Nacht vom
Samstag, zum Sonntag kam es im Zusammenhang mit dem Schützenfest in
Wackersleben zu einem tragischen Unglücksfall. Ein offensichtlich stark
angetrunkener 67jähriger Wackersleber rutschte auf dem Nachhauseweg die
Böschung zum Dorfteich herunter und ertrank ehe Hilfe eintreffen konnte. Der
Verunglückte durchquerte bei völliger Dunkelheit den Dorfpark und wurde vorerst
durch zwei Zeugen, die seinen Zustand bemerkten, davon abgehalten, die Brücke
über den Dorfteich zu nehmen. Sie gaben ihm den Hinweis, einen anderen Weg zu
nehmen und außen herumzugehen. Die Brücke ist am Zu ¿ und Abgang seitlich über
eine Länge von je 1 ½ Meter nicht gesichert. Ein Fehltritt in völliger
Dunkelheit führt zum Abrutschen über die Böschung.
Nachdem er durch die Zeugen davon
abgehalten wurde weiterzugehen, ließ er vorerst von seinem Vorhaben ab und
setzte sich in einen dort befindlichen Pavillon. Erst als ihn die beiden Zeugen
nicht mehr beachteten, setzte er seinen Weg über die Brücke fort. Diese hörten
danach ein starkes Plätschern, als wenn eine Person in den Teich stürzt. Die
beiden Zeugen bemerkten, dass der Geschädigte nicht mehr vor Ort war und
offensichtlich weitergegangen sein muss. Sie suchten und riefen nach ihm. In
der starken Dunkelheit war vorerst in dem mit Wasserlinsen stark bedeckten
Teich niemand zu sehen. Daraufhin verständigten sie über Notruf die Polizei.
Die daraufhin anrückende Ortsfeuerwehr fand nach Ausleuchtung den Geschädigten
dann am gegenüberliegenden Ufer und konnte ihn nur tot bergen.
Die Kripo nahm vor Ort die
Ermittlungen auf, das Ermittlungsergebnis spricht eindeutig für einen
Unglücksfall. Der Geschädigte hat nach Spurenlage am ungesicherten Zugang zur
Brücke ca. 50 cm danebengetreten und ist die feuchte Böschung
heruntergerutscht. Nach Bergung der Leiche wies sie eindeutige
Ertrinkungsanzeichen auf, Fremdeinwirkung wird ausgeschlossen.
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