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Pressemeldungen der Polizei - Polizeidirektion Halberstadt

Pocket Bikes ? Kleinstkrafträder im
öffentlichen Straßenverkehr

05.04.2006, Halberstadt – 28

  • Polizeidirektion Halberstadt

 

 

 

 

 

 

 

 

HBS - Pressemitteilung Nr.: 28/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

HBS - Pressemitteilung Nr.: 28/06

 

 

 

Magdeburg, den 5. April 2006

 

 

 

Pocket Bikes ¿ Kleinstkrafträder im

öffentlichen Straßenverkehr

 

 

 

In der zurückliegenden Zeit wurden

vermehrt so genannte Pocket Bikes im öffentlichen Straßenverkehr angetroffen.

Die Fahrzeuge werden vorwiegend bei Fahrrad- und Motorradhändlern angeboten.

Pocket Bikes sind Kleinstkrafträder mit Verbrennungsmotoren. Die Bikes verfügen

teilweise nicht über Beleuchtungseinrichtungen. Auch Stopplicht, Tachometer,

Spiegel und Fahrzeugidentifizierungsnummer sucht man meist vergebens. Oft

fehlen Hinweise zu dem Hersteller des Kleinstkraftrades. Die

Höchstgeschwindigkeit, die diese Fahrzeuge erreichen können, beträgt nicht

selten 50km/h und mehr. Pocket Bikes sind Kraftfahrzeuge und unterliegen daher

auch den für Kraftfahrzeuge geltenden Bestimmungen. Sie dürfen auf öffentlichen

Straßen nur in Betrieb genommen werden, wenn eine Betriebserlaubnis dafür

vorliegt. Bei der Mehrzahl dieser Fahrzeuge ist das nicht der Fall. Wenn ein Fahrzeug

dieser Bauart eine gültige Betriebserlaubnis besitzt, ist es

zulassungspflichtig nach § 18 Abs. 1 StVZO, sofern es schneller als 6 km/h

fährt. Weiterhin muss dieses Fahrzeug eine EG ¿ Typenzulassung nach §18 Abs. 2

StVZO ( Mofa, Versicherungskennzeichen ) besitzen.

 

Wer als Fahrzeugführer ein solches

Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt, bedarf einer Erlaubnis gem. § 2

Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz. ( Führerscheinklassen M, A, A1). Sind diese

Voraussetzungen nicht gegeben, wird die Verletzung folgender  Straftatbestände geprüft:

 

Verstoß gegen die

Zulassungspflicht gem. § 1 (1) i. V. m. § 18 StVZO

 

Verstoß gegen die

Fahrerlaubnispflicht gem. § 2 (1) i. V. m. §1 (1) und § 4 FeV

 

Verstoß gegen die Steuerpflicht

gem. § 1 (1) Kraftfahrzeugsteuergesetz

 

Verstoß gegen das

Pflichtversicherungsgesetz

 

Verstöße gegen die genannten

Bestimmungen werden geahndet und sind bei gewissenhafter Prüfung vermeidbar. Um

unnötigen Ärger zu vermeiden, sollte sich jeder vor dem Kauf eines Pocket Bike

genau beraten lassen.    

 

 

 

Impressum:

 

Polizeidirektion Halberstadt

Pressestelle

Theaterstraße 6

38820 Halberstadt

Tel: 03941/590 - 208

Fax: 09341/ 590 - 260

Mail:

pressestelle@hbs.pol.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

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Fax: 09341/ 590 - 260

 

 

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