Pressemeldungen der Polizei - Polizeidirektion Halberstadt
Pocket Bikes ? Kleinstkrafträder im
öffentlichen Straßenverkehr
05.04.2006, Halberstadt – 28
- Polizeidirektion Halberstadt
HBS - Pressemitteilung Nr.: 28/06
HBS - Pressemitteilung Nr.: 28/06
Magdeburg, den 5. April 2006
Pocket Bikes ¿ Kleinstkrafträder im
öffentlichen Straßenverkehr
In der zurückliegenden Zeit wurden
vermehrt so genannte Pocket Bikes im öffentlichen Straßenverkehr angetroffen.
Die Fahrzeuge werden vorwiegend bei Fahrrad- und Motorradhändlern angeboten.
Pocket Bikes sind Kleinstkrafträder mit Verbrennungsmotoren. Die Bikes verfügen
teilweise nicht über Beleuchtungseinrichtungen. Auch Stopplicht, Tachometer,
Spiegel und Fahrzeugidentifizierungsnummer sucht man meist vergebens. Oft
fehlen Hinweise zu dem Hersteller des Kleinstkraftrades. Die
Höchstgeschwindigkeit, die diese Fahrzeuge erreichen können, beträgt nicht
selten 50km/h und mehr. Pocket Bikes sind Kraftfahrzeuge und unterliegen daher
auch den für Kraftfahrzeuge geltenden Bestimmungen. Sie dürfen auf öffentlichen
Straßen nur in Betrieb genommen werden, wenn eine Betriebserlaubnis dafür
vorliegt. Bei der Mehrzahl dieser Fahrzeuge ist das nicht der Fall. Wenn ein Fahrzeug
dieser Bauart eine gültige Betriebserlaubnis besitzt, ist es
zulassungspflichtig nach § 18 Abs. 1 StVZO, sofern es schneller als 6 km/h
fährt. Weiterhin muss dieses Fahrzeug eine EG ¿ Typenzulassung nach §18 Abs. 2
StVZO ( Mofa, Versicherungskennzeichen ) besitzen.
Wer als Fahrzeugführer ein solches
Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt, bedarf einer Erlaubnis gem. § 2
Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz. ( Führerscheinklassen M, A, A1). Sind diese
Voraussetzungen nicht gegeben, wird die Verletzung folgender Straftatbestände geprüft:
Verstoß gegen die
Zulassungspflicht gem. § 1 (1) i. V. m. § 18 StVZO
Verstoß gegen die
Fahrerlaubnispflicht gem. § 2 (1) i. V. m. §1 (1) und § 4 FeV
Verstoß gegen die Steuerpflicht
gem. § 1 (1) Kraftfahrzeugsteuergesetz
Verstoß gegen das
Pflichtversicherungsgesetz
Verstöße gegen die genannten
Bestimmungen werden geahndet und sind bei gewissenhafter Prüfung vermeidbar. Um
unnötigen Ärger zu vermeiden, sollte sich jeder vor dem Kauf eines Pocket Bike
genau beraten lassen.
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