Pressemeldungen der Polizei - Polizeidirektion Halberstadt
Verdacht der Freiheitsberaubung
Oschersleben
12.02.2004, Halberstadt – 24
- Polizeidirektion Halberstadt
Polizeidirektion Halberstadt - Pressemitteilung Nr.: 024/04
Polizeidirektion Halberstadt -
Pressemitteilung Nr.: 024/04
Magdeburg, den 12. Februar 2004
Verdacht der Freiheitsberaubung
Oschersleben
Am Mittwoch, 11.02.04, gegen 23.00 Uhr, erfolgte ein anonymer Anruf im
Polizeirevier Aschersleben. Eine weibliche Person teilte mit, dass eine
Jugendliche in Unseburg gewaltsam gegen ihren Willen durch eine männliche
Person in dessen Auto gezerrt wurde und die männliche Person mit der
Jugendlichen davon fuhr. Der Vorfall soll sich gegen 22.00 Uhr ereignet haben.
Der Polizei gelang es die anonyme Anruferin zu ermitteln. Bei der
Anruferin handelt es sich um eine Bekannte der Jugendlichen. Eine sofort
durchgeführte Vernehmung ergab, dass die Anruferin den vermeintlichen Entführer
kennt. Bei dem Mann handelt es sich um den 48-jährigen Gunther Sch. aus
Oschersleben. Bei der Jugendlichen, die durch den Sch. in seinen PKW Audi
gezerrt wurde, handelt es sich um die seit dem 18.12.03 als vermisst gemeldete
Jugendliche Tanja J.. Die siebzehnjährige ist seit Dezember aus dem Jugendheim
in Stolberg (LK Sangerhausen) abgängig.
Da die Anruferin angab, dass der Sch. im Besitz einer scharfen Waffe
ist, wurde das SEK angefordert. Beamte des Zentralen Kriminaldienstes der
Polizeidirektion Halberstadt konnten den Sch. gegen 05.00 Uhr in seiner Wohnung
in Oschersleben vorläufig festnehmen. Der Sch. leistete keinen Widerstand. Die
Beamten des SEK konnten den Einsatz abbrechen. Die Jugendliche wurde unverletzt
in der Wohnung des Sch. angetroffen.
Bei der anschließenden Hausdurchsuchung konnte eine
Handgranatenattrappe sichergestellt werden. Eine scharfe Waffe wurde nicht
gefunden.
In einer ersten Vernehmung wurde bekannt, dass der Sch. sowohl die
Jugendliche, als auch die Anruferin, bereits seit längerer Zeit kennt. Alle drei
Personen hatten sich im Rotlichtmilieu kennen gelernt. Die Jugendliche J. gab an, nicht gewaltsam in die
Wohnung des Sch. gebracht wurden zu sein.
Die Ermittlungen zum Sachverhalt dauern an und werden durch Beamte der
Polizeidirektion Halberstadt geführt. Über die rechtliche Würdigung des
Sachverhaltes wird durch die Staatsanwaltschaft Magdeburg entschieden.
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