Pressemeldungen der Polizei - Polizeidirektion Halberstadt
Landesweite Verkehrskontrollen der Polizei
04.05.2006, Halberstadt – 39
- Polizeidirektion Halberstadt
HBS - Pressemitteilung Nr.: 39/06
HBS - Pressemitteilung Nr.: 39/06
Magdeburg, den 4. Mai 2006
Landesweite Verkehrskontrollen der Polizei
Landkreise Aschersleben-Staßfurt,
Bördekreis, Quedlinburg, Wernigerode und Halberstadt,
Am 03.05.2006, 6:00 Uhr ¿ 22:00
Uhr, wurden landesweit verstärkt Verkehrskontrollen mit den Schwerpunkten
Benutzung der Sicherheitsgurte und Kinderrückhalteeinrichtungen, Einhaltung der
Helmpflicht auf Krädern sowie die Benutzung von Mobiltelefonen während der
Fahrt durchgeführt. Die Bilanz zeigt, dass derartige Kontrollen, die der
eigenen Sicherheit der Verkehrsteilnehmer dienen, nach wie vor wichtig sind. So
mussten allein im Dienstbereich der Polizeidirektion Halberstadt 356 Verstöße
geahndet werden. So waren 315 Fahrzeuginsassen ohne Sicherheitsgurt unterwegs.
Diese Verkehrsteilnehmer sind sich immer noch nicht im klaren darüber, dass ihr
Verhalten äußerst leichtsinnig und gefährlich ist, denn bei einem Unfall kann
eine solche Nachlässigkeit, die wohl nur aus Bequemlichkeit begangen wird,
schnell tödliche Konsequenzen haben. So verunglückte erst im Monat April ein
Fahrzeugführer im Bereich der Polizeidirektion Halberstadt tödlich, weil er
nicht angegurtet gewesen war. Die Polizei musste im Rahmen dieser Kontrollen
auch 5 Verstöße gegen die Kindersicherungspflicht ahnden. Ein solch sorgloser
Umgang der Eltern mit der Gesundheit ihrer Kinder ist noch unverständlicher,
denn sie müssten wissen, dass sie ihre Kinder dadurch in große Gefahr bringen.
6 Kradfahrer wurden gestoppt, weil sie während der Fahrt keinen Schutzhelm
trugen. Weiter wurde festgestellt, dass viele Fahrzeugführer immer noch nicht
eingesehen haben, dass das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung die
Konzentration auf den Straßenverkehr beeinträchtigt und es dadurch schnell zu gefährlichen
Situationen oder gar Unfällen kommen kann. Gegen 12 Fahrzeugführer wurden
deshalb Ordnungswidrigkeiteinanzeigen gefertigt. Sie müssen mit einem Bußgeld
von 40 ¿ und einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen. Im Rahmen dieser
Kontrollen wurde auch ein 35-Jähriger Fahrzeugführer angehalten, der mit einem
Atemalkoholwert von 1,4 Promille sein Fahrzeug lenkte. Gegen ihn wurde ein
Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet
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