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Pressemeldungen der Polizei - Polizeidirektion Halberstadt

Betrugshandlungen durch Tachomanipulationen an Kraftfahrzeugen; Halberstadt.

02.01.2003, Halberstadt – 1

  • Polizeidirektion Halberstadt

 

 

 

Polizeidirektion Halberstadt - Pressemitteilung Nr.: 001/03

 

Magdeburg, den 2. Januar 2003

 

Betrugshandlungen durch Tachomanipulationen an Kraftfahrzeugen; Halberstadt.

 

...Wer den Tacho an seinem PKW manipuliert macht sich noch nicht einer Fälschung technischer Aufzeichnungen schuldig, denn der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil (Az. 4 StR 654/79) entschieden, dass die Wegstreckenanzeige, also der Kilometerstand in einem Fahrzeug, keine technische Aufzeichnung im Sinne des Strafgesetzbuches darstellt. Aber wer den Tachostand verändert, um beim Verkauf des Fahrzeuges einen höheren Preis zu erzielen, begeht einen Betrug im Sinne des § 263 StGB. Der Verkäufer hat über den tatsächlichen Kilometerstand hinweggetäuscht und damit sich einen nicht erheblichen Vermögensvorteil verschafft...

Und genauso passierte es im Zeitraum von Mai 2000 bis September 2002 in verschiedenen Autohäusern in den Landkreisen Halberstadt und Wernigerode. Beispielsweise wurde ein PKW mit einer Laufleistung von 243.000 km angekauft und mit 79.000 km wieder verkauft.

Beamte vom Revierkriminaldienst des Polizeireviers Halberstadt bearbeiten momentan 21 Strafanzeigen. Bei allen zur Anzeige gebrachten Fälle hatten die Fahrzeuge eine ursprüngliche Laufleistung von ca. 160.000 km bis 243.000 km, welche aber durch die Manipulation der Kilometerzähler auf ca. 60.000 km bis 80.000 km "zurück gedreht" wurde.

Die Täter erzielten bei jedem Verkauf pro PKW einen Reingewinn von ca. 4000,- Euro. Der entstandene Schaden durch diese Betrugshandlung beläuft sich nach ersten vorsichtigen Schätzungen auf mehrere tausend Euro. Bei dem insgesamt eingetretenen steuerrechtlichen Schaden dürfte es sich allerdings um eine sechsstellige Summe handeln.

Bei diesen Betrugshandlungen in Form von Tachomanipulationen an Kraftfahrzeugen handelt es sich aber nur um die "Spitze des Eisberges". Es wurden weit mehr Fahrzeuge veräußert. Ob aber an allen verkauften Fahrzeugen an der tatsächlichen Laufleistung manipuliert wurde, bleibt vorerst dahingestellt. Die Kriminalisten gehen davon aus, dass diese Begehungsweise nicht örtlich begrenzt ist, eine bundesweite Erscheinung darstellt.

Die Ermittlungen richten sich momentan gegen vier tatverdächtige männliche Geschäftsführer im Alter von 24 - 34 Jahren und einer 31jährige Frau. In diesem Zusammenhang wurden Mitte Dezember 2002 umfangreiche Durchsuchungen in Autohäusern, Firmen und privaten Wohnungen in den Landkreisen Halberstadt und Wernigerode durchgeführt.

Die Durchsuchung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem Finanzamt Magdeburg (Steuerfahndung) und dem Finanzamt Halberstadt. Durch die eingesetzten Polizeibeamten wurde umfangreiches Beweismaterial in den Wohnungen und Geschäftsräumen der Beschuldigten sichergestellt. Die Steuerfahndung beschlagnahmte 161.000,- Euro Bargeld, entsprechende Konten und Firmenunterlagen. Die Ermittlungen dauern noch an. Der genaue Umfang der Betrugshandlungen und Steuerhinterziehungen muss noch ermittelt werden.

Die Beschuldigten wurden vernommen, erkennungsdienstlich behandelt und nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Halberstadt auf freien Fuß gesetzt.

 

 

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