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Pressemeldungen der Polizei - Polizeirevier Wittenberg

Polizeimeldungen

Berichtszeitraum vom 17.03. bis 18.03.2023

18.03.2023, Wittenberg – 74 / 2023

  • Polizeirevier Wittenberg

Kriminalitätslage:

Geldbörse gestohlen
Am 17.03.2023, in der Zeit von 14:00 bis 14:10 Uhr sollen unbekannte Täter in einem Einkaufsmarkt in der Dessauer Straße in Wittenberg aus einer Umhängetasche eine Geldbörse gestohlen haben. In der Geldbörse sollen sich laut Angaben der Geschädigten Bargeld und persönliche Dokumente befunden haben.

Fensterscheiben eingeworfen
In der Nacht vom 17. zum 18.03.2023 sollen unbekannte Täter in der Walther-Rathenau-Straße in Wittenberg zwei Fensterscheiben eines Wohnhauses eingeworfen haben. Laut Angaben des Geschädigten soll die Schadenshöhe ca. 500 Euro betragen.

Verkehrslage:

Wildunfälle
Am 18.03.2023, gegen 07:10 Uhr befuhr der 47-jährige Fahrzeugführer eines PKW Opel Insignia die K 2230 aus Richtung Jessen kommend in Fahrtrichtung Gerbisbach. Als circa 500 Meter hinter dem Ortsausgang von Jessen ein Reh über die Fahrbahn lief, kam es zum Zusammenstoß zwischen dem PKW und dem Reh. Während das Reh vor Ort verendete, entstand am PKW Sachschaden.

Am 17.03.2023, gegen 23:35 Uhr befuhr der 22-jährige Fahrzeugführer eines PKW Opel Corsa die B 107 aus Richtung Oranienbaum kommend, in Fahrtrichtung Jüdenberg. Als plötzlich ein Reh von links nach rechts über die Fahrbahn lief, konnte der Fahrzeugführer nicht mehr rechtzeitig anhalten und stieß in der Folge mit dem Reh zusammen. Während das Reh vor Ort verendete, entstand am PKW Sachschaden.

Unter Betäubungsmitteleinfluss einen PKW geführt
Am 17.03.2023, gegen 22:20 Uhr wurde in der Schulstraße in Gräfenhainichen ein PKW Opel Vectra angehalten und kontrolliert. Aufgrund einer auffälligen Pupillenrektion wurde bei dem 32-jährigen Fahrzeugführer vor Ort ein Drogenschnelltest durchgeführt. Da dieser positiv reagierte, wurde gegen den Fahrzeugführer ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Im Rahmen dessen wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und durchgeführt. Weiterhin wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis ist. Deswegen wurde gegen ihn Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

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