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Pressemeldungen der Polizei - Polizeirevier Wittenberg

Präventionsartikel zum Thema "Der Herbst und seine Tücken"

05.10.2015, Wittenberg – 240

  • Polizeirevier Wittenberg

 

 

 

 

 

 

Der Herbst und seine Tücken

 

 

 

Polizei gibt Hinweise für

Verkehrsteilnehmer

 

Mit dem Herbst färbt sich nicht nur das Laub wunderbar bunt,

sondern es kommen mit ihm auch die unangenehmen Witterungsbedingungen. Obwohl

es ja in jedem Jahr so ist, benötigen viele Verkehrsteilnehmer doch einige

Zeit, bis sie sich darauf eingestellt haben. Die meisten sind überrascht, wenn

sie morgens ihre Scheiben kratzen müssen. Spätestens dann sollte man daran

denken, dass zum Beispiel die Bereifung den Witterungsbedingungen entsprechend

angepasst sein sollte. Seit dem 04.12.2010 gibt es die Neuregelung der

Winterreifenpflicht. Demnach darf bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch,

Eis- oder Reifglätte nur mit M+S-Reifen ? umgangssprachlich Winterreifen ?

gefahren werden. Auch Ganzjahresreifen können mit einem M+S-Symbol versehen

sein. Verstöße dagegen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro bis 120

Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.

 

 

 

Auch die Beleuchtung ist sehr wichtig. Nach dem Motto ?Sehen

und gesehen werden? ist spätestens jetzt der Zeitpunkt gekommen, um die

Beleuchtungseinrichtung zu überprüfen. Hierbei sei angemerkt, dass viele

Autohäuser sogenannte Lichttests kostenlos anbieten. Dies sollte genutzt

werden, denn beispielsweise auch die Höheneinstellung ist von großer Bedeutung,

um andere nicht zu blenden und selbst die optimale Ausleuchtung zu erhalten.

 

 

 

Allerdings sei angemerkt, dass die besten technischen

Voraussetzungen nicht viel Sinn machen, wenn man nicht auch die Fahrweise den

Bedingungen entsprechend anpasst. Dazu gehört, die Geschwindigkeit zu

verringern. Bei Nebel, Laub, Regen, Glätte beispielsweise verlängert sich der

Bremsweg ? deshalb runter vom Gas. Auch können sich die Witterungsbedingungen

schnell ändern. Besonders auf Brücken muss mit Glätte gerechnet werden.

 

 

 

In besonderem Maße seien auch die Radfahrer angesprochen.

Diese sind neben den Fußgängern die schwächsten Verkehrsteilnehmer und daher

besonders gefährdet. Jeder Radfahrer sollte darauf achten, dass seine

Beleuchtung funktioniert und bei Dunkelheit auch benutzt wird. Gerade in

unserer Region sind viele Kinder mit dem Rad unterwegs. Die Eltern sollten

regelmäßig die Verkehrssicherheit des Fahrrades ihrer Schützlinge überprüfen.

Besonders die Bremsen und das Licht sollten funktionstüchtig sowie Reflektoren

vorhanden sein. Eine helle Kleidung mit weiteren Reflektoren in Form einer

Weste oder von Bändern kann weiterhin dazu beitragen, dass die Kleinen gut

gesehen werden. Das erhöht die Sicherheit und minimiert das Unfallrisiko. Ein

Helm sollte, auch wenn er gesetzlich nicht vorgeschrieben ist,

selbstverständlich sein. Wünschenswert wäre natürlich, wenn die Eltern Vorbild

sind und auch einen Helm tragen.

 

Ein kleiner Hinweis sei an dieser Stelle noch gegeben:

Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen auf dem Gehweg fahren,

Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen noch auf dem Gehweg

fahren. Danach müssen auch die Kinder den Radweg oder, wenn nicht vorhanden, die

Fahrbahn benutzen. Der Radweg sollte in der richtigen Richtung befahren werden.

Auch das kann Unfälle vermeiden. Schnell wird ein Radfahrer übersehen, der in

die falsche Richtung fährt.

 

 

 

Generell ist eine besondere Umsicht und Rücksichtnahme auf

andere Verkehrsteilnehmer geboten, um nach Möglichkeit stets sicher ans Ziel zu

kommen.

 

 

 

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