Pressemeldungen der Polizei - Polizeirevier Wittenberg
Präventionsartikel zum Thema "Der Herbst und seine Tücken"
05.10.2015, Wittenberg – 240
- Polizeirevier Wittenberg
Der Herbst und seine Tücken
Polizei gibt Hinweise für
Verkehrsteilnehmer
Mit dem Herbst färbt sich nicht nur das Laub wunderbar bunt,
sondern es kommen mit ihm auch die unangenehmen Witterungsbedingungen. Obwohl
es ja in jedem Jahr so ist, benötigen viele Verkehrsteilnehmer doch einige
Zeit, bis sie sich darauf eingestellt haben. Die meisten sind überrascht, wenn
sie morgens ihre Scheiben kratzen müssen. Spätestens dann sollte man daran
denken, dass zum Beispiel die Bereifung den Witterungsbedingungen entsprechend
angepasst sein sollte. Seit dem 04.12.2010 gibt es die Neuregelung der
Winterreifenpflicht. Demnach darf bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch,
Eis- oder Reifglätte nur mit M+S-Reifen ? umgangssprachlich Winterreifen ?
gefahren werden. Auch Ganzjahresreifen können mit einem M+S-Symbol versehen
sein. Verstöße dagegen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro bis 120
Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.
Auch die Beleuchtung ist sehr wichtig. Nach dem Motto ?Sehen
und gesehen werden? ist spätestens jetzt der Zeitpunkt gekommen, um die
Beleuchtungseinrichtung zu überprüfen. Hierbei sei angemerkt, dass viele
Autohäuser sogenannte Lichttests kostenlos anbieten. Dies sollte genutzt
werden, denn beispielsweise auch die Höheneinstellung ist von großer Bedeutung,
um andere nicht zu blenden und selbst die optimale Ausleuchtung zu erhalten.
Allerdings sei angemerkt, dass die besten technischen
Voraussetzungen nicht viel Sinn machen, wenn man nicht auch die Fahrweise den
Bedingungen entsprechend anpasst. Dazu gehört, die Geschwindigkeit zu
verringern. Bei Nebel, Laub, Regen, Glätte beispielsweise verlängert sich der
Bremsweg ? deshalb runter vom Gas. Auch können sich die Witterungsbedingungen
schnell ändern. Besonders auf Brücken muss mit Glätte gerechnet werden.
In besonderem Maße seien auch die Radfahrer angesprochen.
Diese sind neben den Fußgängern die schwächsten Verkehrsteilnehmer und daher
besonders gefährdet. Jeder Radfahrer sollte darauf achten, dass seine
Beleuchtung funktioniert und bei Dunkelheit auch benutzt wird. Gerade in
unserer Region sind viele Kinder mit dem Rad unterwegs. Die Eltern sollten
regelmäßig die Verkehrssicherheit des Fahrrades ihrer Schützlinge überprüfen.
Besonders die Bremsen und das Licht sollten funktionstüchtig sowie Reflektoren
vorhanden sein. Eine helle Kleidung mit weiteren Reflektoren in Form einer
Weste oder von Bändern kann weiterhin dazu beitragen, dass die Kleinen gut
gesehen werden. Das erhöht die Sicherheit und minimiert das Unfallrisiko. Ein
Helm sollte, auch wenn er gesetzlich nicht vorgeschrieben ist,
selbstverständlich sein. Wünschenswert wäre natürlich, wenn die Eltern Vorbild
sind und auch einen Helm tragen.
Ein kleiner Hinweis sei an dieser Stelle noch gegeben:
Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen auf dem Gehweg fahren,
Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen noch auf dem Gehweg
fahren. Danach müssen auch die Kinder den Radweg oder, wenn nicht vorhanden, die
Fahrbahn benutzen. Der Radweg sollte in der richtigen Richtung befahren werden.
Auch das kann Unfälle vermeiden. Schnell wird ein Radfahrer übersehen, der in
die falsche Richtung fährt.
Generell ist eine besondere Umsicht und Rücksichtnahme auf
andere Verkehrsteilnehmer geboten, um nach Möglichkeit stets sicher ans Ziel zu
kommen.
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