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Pressemeldungen der Polizei - Polizeirevier Wittenberg

Kriminalitäts- und Verkehrslage

12.10.2012, Wittenberg – 242

  • Polizeirevier Wittenberg

Kriminalitätslage:

 

 

Diebstahl eines Reserverades

Am 11.10.2012 wurde der Polizei um 17.08 Uhr angezeigt, dass unbekannte Täter im Tatzeitraum vom 09.10.2012 / 22.30 Uhr bis zum 10.10.2012 / 10.00 Uhr das Reserverad eines Sattelzuges entwendet haben. Das Fahrzeug war in der Köpnicker Straße in Zahna gegenüber dem Bahnhof abgestellt. Als der Fahrer sein Fahrzeug wieder in Betrieb nehmen wollte, bemerkte er den Diebstahl von seinem mitgeführten Trailer. Der Schaden wird im oberen dreistelligen Bereich geschätzt.

 

 

Diebstahl eines Hauswasserwerkes

Unbekannte Täter sollen in der Zeit vom 05.10.2012 / 18.00 Uhr bis zum 11.10.2012 / 15.00 Uhr auf ein Gartengrundstück in der Straße Rotes Land in Wittenberg gelangt sein und ein an einen Brunnen angeschlossenes Hauswasserwerk entwendet haben. Der Schaden wird mit fünfhundert Euro angegeben.

 

 

Diebstahl aus Rohbau

Im Tatzeitraum vom 11.10.2012 / 17.00 Uhr bis zum 12.10.2012 / 07.00 Uhr sollen unbekannte Täter in ein im Rohbau befindliches Einfamilienhaus in Wittenberg, Elbblick eingedrungen sein und verschiedene Baumaterialien, unter anderem Mehrzweckschrauben und mehrere Rollen Quellband entwendet haben. Der Schaden wird im oberen dreistelligen Bereich geschätzt.

 

Verkehrslage:

 

Aufgefahren

Nach Angaben der Unfallbeteiligten befuhr ein 36jähriger Ford-Fahrer am 11.10.2012 um 17.00 Uhr in Coswig die Zerbster Straße aus Richtung Roßlau kommend in Richtung Stadtzentrum hinter einen Opel. In Höhe der Einfahrt zum Parkplatz eines Einkaufsmarktes musste die Opel-Fahrerin verkehrbedingt anhalten. Der Ford-Fahrer beachtete diese nicht und fuhr auf den haltenden Opel auf. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden. Der Ford war nicht mehr fahrbereit. Verletzt wurde niemand.

 

Wildunfälle

Der 48jährige Fahrer eines Kleintransporters befuhr am 11.10.2012 um 23.00 Uhr die L 126 von Labetz kommend in Richtung Bülzig. Am Abzweig Wiesigk überquerte plötzlich ein Reh die Fahrbahn. Mit diesem kam es in der weiteren Folge zum Zusammenstoß. Am PKW entstand leichter Sachschaden. Das Tier entfernte sich von der Unfallstelle.

 

Am 12.10.2012 befuhr um 01.20 Uhr der 53jährige Fahrer einer Sattelzugmaschine die B 2 aus Richtung Kropstädt kommend in Richtung Wittenberg. Circa einen Kilometer vor dem Abzweig Jahmo lief plötzlich ein Wildschwein von rechts kommend auf die Fahrbahn, mit dem es zum Zusammenstoß kam. Das Wildschwein lief anschließend in unbekannte Richtung davon. Am Fahrzeug entstand Sachschaden.

 

Ein 44jähriger Renault-Fahrer befuhr um 06.20 Uhr die B 107 aus Richtung Radis kommend in Richtung Gräfenhainichen / Mescheide, als plötzlich ein Reh über die Fahrbahn wechselte und mit dem PKW zusammenstieß. Das Tier verendete an der Unfallstelle. Am PKW entstand Sachschaden.

 

Auch auf der L 113 stieß ein Reh um 07.40 Uhr mit einem PKW zusammen. Die 40jährige Mazda-Fahrerin war aus Richtung Groß Naundorf kommend in Richtung Annaburg unterwegs. Das Tier verendete am Unfallort. Am Fahrzeug entstand Sachschaden.

 

Beim Rangieren angestoßen

Beim Rangieren eines Müllfahrzeuges in der Wittenberger Paul-Gerhard-Straße am 12.10.2012 um 08.25 Uhr streifte der Fahrer leicht einen parkenden Mitsubishi. Dabei entstand an diesem Sachschaden am hinteren linken Stoßfänger. Der LKW wurde augenscheinlich nicht beschädigt.

 

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Ein unbekannter Fahrzeugführer soll in der Zeit vom 11.10.2012 / 17.30 Uhr bis zum 12.10.2012 / 06.50 Uhr in der Alten Goltewitzer Straße in Oranienbaum-Wörlitz gegen ein Verkehrszeichen gestoßen sein und sich anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernt haben. Am Verkehrszeichen, welches umgestoßen wurde, entstand Sachschaden.

 

Radfahrerin kam zu Fall

Nach eigenen Angaben befuhr eine 69jährige Radfahrerin am 12.10.2012 um 10.00 Uhr in Wittenberg die Mauerstraße aus Richtung Fleischerstraße kommend in Richtung Kreisverkehr Mauerstraße / Bürgermeisterstraße. Nach dem Einfahren in den Kreisverkehr bog sie nach rechts in die Bürgermeisterstraße ab mit der Absicht, auf den rechten Radweg in Richtung Lutherstraße aufzufahren.  Dabei war der abgesenkte Bordstein zum Radweg durch einen parkenden Pkw zugestellt. In der weiteren Folge wich sie aus, um nicht mit dem Fahrzeug zu kollidieren. Dabei stieß sie gegen den Bordstein der Fahrbahn, kam zu Fall und verletzte sich leicht. Prävention:

 

Kinder als Radfahrer im Straßenverkehr

Wie schütze ich mein Kind am besten

 

Radfahrer sind neben den Fußgängern die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Im Straßenverkehr werden sie oft zu spät oder gar nicht gesehen. Umso mehr gilt dies für unsere Kinder. Da sie noch klein und unerfahren sind, gilt es, sie besonders zu schützen.

 

Dies geschieht zum Einen mit dem Tragen eines Fahrradhelmes. Eine Pflicht dazu gibt es zwar noch nicht, aber besonders seitens der Polizei wird immer wieder dazu geraten. Ein gebrochener Arm oder ein gebrochenes Bein heilt im Regelfall recht gut ab, aber ein Schädelbruch oder andere innere Kopfverletzungen können da schon schwere Folgeschäden nach sich ziehen.

 

Beim Kauf eines Fahrradhelmes sollte man sich am besten fachmännisch beraten lassen, da eine richtige Passform das A und O ist und ansonsten die Sicherheit nicht gegeben ist. Am Besten ist es, das Kind beim Kauf mit einzubeziehen, denn es muss den Helm schließlich gern aufsetzen.

 

Es ist ratsam, die Kinder so früh wie möglich an das Tragen eines Helmes zu gewöhnen, d.h. bereits auf dem Fahrrad der Eltern oder beim Fahren mit dem Laufrad sollte ein solcher getragen werden. Wünschenswert ist natürlich, wenn die Eltern mit gutem Beispiel voran gehen.

 

Auch ist es wichtig, zu wissen, dass Kinderfahrräder grundsätzlich erst ab einer Größe von 20 Zoll verkehrssicher nach der StVZO sind. Und auch da gibt es noch solche, die als Sportgeräte gelten, wie z.B. ein Mountainbike. Ein solches muss beim Kauf keine Lichtanlage haben. Um es aber im Straßenverkehr zu nutzen, muss eine solche angebaut werden. Auch  beim Kauf eines Fahrrades sollte man sich deshalb am besten beraten lassen, um zu wissen, ob es verkehrssicher ist bzw. was man noch anbringen muss, um es verkehrssicher zu machen. Kleinere Räder oder andere Fortbewegungsmittel, wie beispielsweise ein Dreirad, Laufrad oder Roller gelten als Spielgeräte.

 

Wenn unsere Kleinen sich im Straßenverkehr mit einem Rad bewegen, sei darauf geachtet, dass die Kinder gut gesehen werden. Daher sollte jedes Kind besonders bei Dunkelheit zusätzlich zur Lichtanlage und den Reflektoren am Fahrrad auch geeignete Kleidung  bzw. eine reflektierende Weste oder Reflektorbänder tragen. Diese gibt es schon sehr preiswert im Handel. Dies gilt in besonderem Maße bei den Fortbewegungsmitteln oder kleinen Rädern, die als Spielgeräte gelten und daher noch keine Lichtanlage benötigen.

 

Worauf sollte noch geachtet werden?

Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen auf dem Fußweg fahren und Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen auf dem Fußweg fahren. Ist eine Straße zu überqueren, müssen die Kinder vom Fahrrad absteigen. Am besten nutzt man ? wenn möglich ? eine Ampel oder einen Fußgängerüberweg. Kindgemäß erklärt werden sollte man den Kindern auch, was ein toter Winkel ist und dass man da leicht von einem PKW oder LKW übersehen werden kann.

 

Fazit ist: Bevor ein Kind sich allein mit einem Fahrrad im Straßenverkehr bewegt, sollte es von den Eltern dazu befähigt werden. Richtiges Verhalten muss besprochen und geübt werden. Daher bietet es sich an, auch mal mit dem Kind Verkehrssituationen zu beobachten und über richtiges, aber auch falsches Verhalten Anderer zu reden. Sie müssen sicher nicht lange warten, um einen Radfahrer zu entdecken, der vielleicht bei Rot über die Straße fährt oder den falschen Radweg oder gar den Fußweg benutzt. Da leider viele Erwachsene im Straßenverkehr keine Vorbilder für unsere Kleinen sind, müssen die Kinder genau wissen, was richtig ist und warum. Und dabei können sie, wenn sie bereits Grundschüler sind, gut auf ihr eigenes Wissen vertrauen, denn unsere Kinder lernen in der schulischen Verkehrserziehung das richtige Verhalten im Straßenverkehr. Ermutigen Sie Ihre Kinder immer wieder zu diesem richtigen Verhalten und motivieren sie sie dahingehend, nicht das Falsche nachzuahmen. Loben Sie Ihre Kleinen für ihr richtiges Verhalten. Das macht sie stolz und stärkt das Selbstbewusstsein!

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