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Pressemeldungen der Polizei - Polizeirevier Wittenberg

Polizeimeldung des Polizeireviers Wittenberg

Präventionsartikel zu "Verkehrssicherheit im Herbst"

27.10.2023, Wittenberg – 304 / 2023

  • Polizeirevier Wittenberg

Der Herbst und seine Tücken

Polizei gibt Hinweise für Verkehrsteilnehmer

Es vergeht keinen Tag, an dem sie nicht passieren – gemeint sind die Verkehrsunfälle. Hundertprozentig schützen davor kann sich niemand. Dennoch gibt es einfache, aber wichtige Dinge, die Jeder beachten kann, um so die Wahrscheinlichkeit, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, zumindest zu verringern. Dies gilt besonders in der jetzt beginnenden dunklen Jahreszeit.

Vor allem die Wildunfälle haben einen hohen Anteil am gesamten Unfallgeschehen. Immerhin gab es im Landkreis Wittenberg seit Januar 2023 bis jetzt 3083 Verkehrsunfälle, 838 davon unter Beteiligung von Wild. Im Vergleich zum Vorjahr stellt dies einen geringen Anstieg um 38 Unfälle dar und ist mit mehr als einem Viertel aller Verkehrsunfälle, wie in jedem Jahr, die Hauptunfallursache. Dabei ereignen sich die meisten Wildunfälle in der Dämmerung und in der Nacht. Das ist die Zeit, wo die Wildtiere besonders aktiv sind. In der jetzigen Jahreszeit fällt die Dämmerung oft mit dem morgendlichen und / oder abendlichen Berufsverkehr zusammen. Dem zufolge steigt das Unfallrisiko stark an. Besonders hoch ist es morgens zwischen 05.00 und 08.00 Uhr und abends zwischen 17.00 und 22.00 Uhr. Hinzu kommt, dass im Herbst die Paarungszeit von Rot- und Schwarzwild ist.

Wie soll man sich verhalten, um nach Möglichkeit einen Zusammenstoß mit Wild zu verhindern beziehungsweise den Schaden möglichst gering zu halten?

  • Geschwindigkeit verringern und genügend Abstand zum Vordermann halten,
  • aufmerksam fahren und Straßenrand beobachten,
  • kontrolliert bremsen, Wechsel von Fern- und Abblendlicht, hupen,
  • immer mit mehreren Tieren und mit eventuellem Umkehren von auf der Fahrbahn befindlichen Tieren rechnen.
  • Falls ein Zusammenstoß nicht vermeidbar ist, Lenkrad unbedingt gerade halten und keine Ausweichmanöver, da ein Schaden, insbesondere auch ein Personenschaden, sonst meist größer ist.

Sollte es zu einem Zusammenstoß gekommen sein, sichern Sie die Unfallstelle sofort, um weitere Unfälle zu verhindern! Informieren Sie die Polizei und merken Sie sich gegebenenfalls die Fluchtrichtung des verletzten Tieres, damit es später gefunden werden kann. Beseitigen Sie nicht die Spuren am Fahrzeug (wegen Versicherung). Totes Wild darf nicht mitgenommen werden, da Sie sich sonst wegen Wilderei strafbar machen. Zudem könnte das Tier auch erkrankt sein.

Mit dem Herbst färbt sich nicht nur das Laub wunderbar bunt, sondern es kommen mit ihm auch die unangenehmen Witterungsbedingungen. Obwohl es ja in jedem Jahr so ist, benötigen viele Verkehrsteilnehmer doch einige Zeit, bis sie sich darauf eingestellt haben. Die meisten sind überrascht, wenn sie morgens ihre Scheiben kratzen müssen. Spätestens dann sollte man daran denken, dass zum Beispiel die Bereifung den Witterungsbedingungen entsprechend angepasst sein muss. Demnach darf bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Winterreifen gefahren werden. Aktuelle Winterreifen erkennt man an das Alpine- Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Bis zum 20. September 2024 sind noch Reifen mit M+S-Kennzeichnung erlaubt, welche bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind. Auch Ganzjahresreifen können genutzt werden, wenn sie, wie oben beschrieben, gekennzeichnet sind. Verstöße dagegen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro bis 120 Euro (im Falle eines Unfalls) und einem Punkt in Flensburg geahndet.

Auch die Beleuchtung (§ 17 StVO) ist sehr wichtig. Nach dem Motto „Sehen und gesehen werden“ ist spätestens jetzt der Zeitpunkt gekommen, um die Beleuchtungseinrichtung zu überprüfen. Hierbei sei angemerkt, dass viele Autohäuser sogenannte Lichttests kostenlos anbieten. Dies sollte genutzt werden, denn beispielsweise auch die Höheneinstellung ist von großer Bedeutung, um andere nicht zu blenden und selbst die optimale Ausleuchtung zu erhalten. Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Sichtweiten unter 50 Metern genutzt werden (§ 17 Abs. 3 StVO).

Allerdings sei angemerkt, dass die besten technischen Voraussetzungen nicht viel Sinn machen, wenn man nicht auch die Fahrweise den Bedingungen entsprechend anpasst. Dazu gehört, die Geschwindigkeit zu verringern. Bei Nebel, Laub, Regen, Glätte beispielsweise verlängert sich der Bremsweg – deshalb runter vom Gas. Auch können sich die Witterungsbedingungen schnell ändern. Besonders auf Brücken muss mit Glätte gerechnet werden.

In besonderem Maße seien auch die Radfahrer angesprochen. Diese sind neben den Fußgängern die schwächsten Verkehrsteilnehmer und daher besonders gefährdet. Jeder Radfahrer sollte darauf achten, dass seine Beleuchtung funktioniert und bei Dunkelheit auch benutzt wird. Gerade in unserer Region sind viele Kinder mit dem Rad unterwegs. Die Eltern sollten regelmäßig die Verkehrssicherheit des Fahrrades ihrer Schützlinge überprüfen. Besonders die Bremsen und das Licht sollten funktionstüchtig sowie Reflektoren vorhanden sein. Eine helle Kleidung mit weiteren Reflektoren in Form einer Weste oder von Bändern kann weiterhin dazu beitragen, dass die Kleinen gut gesehen werden. Das erhöht die Sicherheit und minimiert das Unfallrisiko. Ein Helm sollte, auch wenn er gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, selbstverständlich sein. Wünschenswert wäre natürlich, wenn die Eltern Vorbild sind und auch einen Helm tragen. Unser Kollege (siehe Bilder) zeigt, wie es geht.

Ein kleiner Hinweis sei an dieser Stelle noch gegeben: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen auf dem Gehweg fahren, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen noch auf dem Gehweg fahren. Danach müssen auch die Kinder den Radweg oder, wenn nicht vorhanden, die Fahrbahn benutzen. Der Radweg sollte in die richtige Fahrtrichtung befahren werden. Auch das kann Unfälle vermeiden. Schnell wird ein Radfahrer übersehen, der in die falsche Richtung fährt. Gehwege dürfen durch Radfahrer nur genutzt werden, wenn dies durch Verkehrszeichen erlaubt ist (Ausnahme: Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr).

Generell ist eine besondere Umsicht und Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer geboten, um nach Möglichkeit stets sicher ans Ziel zu kommen.

 

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