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Pressemeldungen der Polizei - Polizeirevier Wittenberg

Kriminalitäts- und Verkehrslage des Polizeireviers Wittenberg

17.06.2015, Wittenberg – 144

  • Polizeirevier Wittenberg

Kriminalitätslage:Brand von Müll

Am 17.06.2015 wurde der Polizei um 06.05 Uhr mitgeteilt, dass auf dem Wirtschaftsweg zwischen Arnsdorf und Leipa ein größerer Haufen qualmt. Nach ersten Erkenntnissen wurde in der vergangenen Nacht durch unbekannte Täter Werkstatt- und Hausmüll verbrannt. Die circa zwei Quadratmeter große Brandstelle, welche noch stark qualmte,  befand sich circa fünf Meter neben einem Wald. Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren Jessen und Arnsdorf löschten die Feuerstelle. Die dortige Asphaltdecke wurde beschädigt. Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung durch Brand.

 

Diebstahl von Elektrokabel

Wie der Polizei am 17.06.2015 um 08.44 Uhr angezeigt wurde, sollen unbekannte Täter von einem Baugrundstück in der Wittenberger Schatzungsstraße mehrere Meter Elektrokabel entwendet haben. Der Schaden soll sich im unteren dreistelligen Bereich belaufen. Festgestellt wurde der Diebstahl am 16.06.2015 gegen 10.30 Uhr.

 

Unbekannte drangen in Verkaufseinrichtung ein

Unbekannte Täter sollen im Tatzeitraum vom 16.06.2015 / 20.00 Uhr bis zum 17.06.2015 / 08.00 Uhr gewaltsam in eine Verkaufseinrichtung in der Torgauer Straße in Bad Schmiedeberg eingedrungen sein und aus einem Schubfach eine Geldbörse mit Bargeld im unteren dreistelligen Bereich sowie persönliche Dokumente entwendet haben. Aus dem Fristomarkt wurde offensichtlich nichts entwendet. Der entstandene Schaden soll sich im oberen dreistelligen Bereich belaufen.

Verkehrslage:

 

Zusammenstoß zwischen Pkw und Schienenbus

Nach Angaben der Unfallbeteiligten befuhr der 68jährige Fahrer eines Daimlerchrysler am 16.06.2015 um 14.30 Uhr in Oranienbaum den Zufahrtsweg des Biosphärenreservates aus Richtung B 107 kommend in Richtung Friedwald. Der 39jährige Fahrer eines Schienenbusses befuhr die Schienenstrecke der Dessau-Wörlitzer Eisenbahn aus Richtung Oranienbaum kommend in Richtung Dessau. Am Haltepunkt Kapen fuhr er ohne anzuhalten weiter und gab vor dem nicht technisch gesicherten Bahnübergang ein Achtungssignal. Der Pkw-Fahrer überquerte den Bahnübergang, ohne den Vorrang des von rechts kommenden Schienenbusses zu beachten. In der Folge kam es zu einer Kollision mit dem Schienenbus. Dabei wurde eine 60jährige Pkw-Insassin schwer, aber nicht lebensgefährlich, verletzt. Am Pkw entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Am Schienenbus soll sich der Schaden auf mehrere tausend Euro belaufen.  

 

Wildunfälle

Ein 44jähriger VW-Fahrer befuhr am 16.06.2015 um 18.30 Uhr die L 130 aus Richtung Tornau kommend in Richtung Söllichau, als plötzlich ein Reh über die Fahrbahn wechselte. Mit diesem kam es trotz sofortiger Bremsung in der Folge zum Zusammenstoß. Während das Tier am Unfallort verendete, entstand am Pkw Sachschaden.  

 

Am 16.06.2015 befuhr ein 60jähriger Daewoo-Fahrer um 22.20 Uhr die K 2230 aus Lebien kommend in Richtung Hohndorf, als plötzlich ein Reh von rechts nach links über die Fahrbahn lief. Mit diesem kam es in der Folge zum Zusammenstoß. Das Reh verendete an der Unfallstelle. Am Pkw entstand Sachschaden.

 

Um 23.10 Uhr befuhr der 59jährige Fahrer eines Nissans die K 2078 aus Richtung    L 121 kommend, als es plötzlich zum Zusammenstoß mit einem Reh kam. Anschließend verschwand das Tier. Am Fahrzeug entstand Sachschaden.  

 

14-Jährige Radfahrerin schwer verletzt; Unfallursache ? Ablenkung durch Handy

Nach eigenen Angaben befuhr eine 14jährige Radfahrerin am 17.06.2015 um 07.55 Uhr in Gräfenhainichen die Straße des Friedens aus Richtung August-Bebel-Straße kommend in Richtung Adam-Weise-Straße. Dabei hielt sie in ihrer rechten Hand ein Handy und benutzte dieses. Durch diese Ablenkung  fuhr sie gegen das Heck eines am rechten Fahrbahnrand parkenden Pkw Opel, wodurch die Heckscheibe zersplitterte. In der weiteren Folge kam die Schülerin zu Fall und verletzte sich schwer, aber nicht lebensgefährlich. Sie wurde in ein Krankenhaus gebracht. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden.

 

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Benutzen eines Mobiltelefons als Radfahrer nach § 23 Abs. 1a StVO ?Sonstige Pflichten eines Fahrzeugführers? verboten ist. Wörtlich heißt es: ?Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon?aufgenommen oder gehalten werden muss. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht?.? Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug.

Wer also als Radfahrer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Verwarngeld in Höhe von 25 Euro geahndet wird.

 

Sonstiges:

 

Brand eines Einfamilienhauses

Am 17.06.2015 kam es gegen 05.31 Uhr in der Jüdenberger Dorfstraße in Jüdenberg aus bisher ungeklärter Ursache zu einem Brand in einem Einfamilienhaus. Der alleinige Bewohner des Hauses war zum Zeitpunkt des Brandausbruches nicht im Haus. Das Feuer wurde durch Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren Jüdenberg, Gräfenhainichen, Möhlau, Zschornewitz und Oranienabum gelöscht. Bei den Löscharbeiten wurde ein Feuerwehrmann leicht verletzt. Die Ermittlungen zur Klärung der Brandursache werden von der Kriminalpolizei geführt und dauern an. Die Schadenshöhe konnte noch nicht beziffert werden.

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