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Pressemeldungen der Polizei - Polizeirevier Wittenberg

Kriminalitäts- und Verkehrslage des Polizeireviers Wittenberg

22.03.2020, Wittenberg – 69

  • Polizeirevier Wittenberg

Kriminalitätslage:

 

Bargeld gestohlen

Unbekannte Täter sollen vom 19. zum 20.03.2020 in Bad Schmiedeberg, in der Leipziger Straße in ein dortiges Textilgeschäft eingedrungen sein, nachdem sie die Hintereingangstür gewaltsam geöffnet haben. Im Geschäft sollen die Täter dann ein Zimmer durchsucht und ein Sparschwein mit Bargeld entwendet haben.

 

In Geräteschuppen eingebrochen

In der Zeit vom 18. zum 21.03.2020 sollen unbekannte Täter in den Geräteschuppen einer Gartenlaube in der Ackerstraße in Gräfenhainichen eingebrochen haben. Die Täter sollen die Tür zum Geräteschuppen aufgehebelt und u.a. eine Kettensäge, eine Handkreissäge und einen Akkuschrauber entwendet haben.

In der Nacht vom 21. zum 22.03.2020 sollen unbekannte Täter in Wittenberg, in der Herrmann-Duncker-Straße in den Geräteschuppen einer Gartenlaube eingebrochen haben. Die Täter sollen hierbei das Vorhängeschloss des Schuppens entfernt und einen grauen Fahrradanhänger aus Kunststoff entwendet haben.

 

 

Verkehrslage:

 

PKW übersehen

Am 21.03.2020, gegen 12:35 Uhr hatte der 31-jährige Fahrzeugführer eines PKW Seat Ibiza die Absicht in Wittenberg in der Straße der Befreiung von einem dortigen Parkplatz auf die Straße aufzufahren. Dabei übersah er jedoch den vorbeifahrenden PKW Peugeot mit dessen 24-jährigen Fahrzeugführerin. In der Folge kam es zwischen den beiden Fahrzeugen zum Zusammenstoß, wobei an beiden Fahrzeugen Sachschaden entstand.

 

Unter dem Einfluss von Drogen einen PKW geführt

Am 21.03.2020, gegen 19:32 Uhr wurde in Wittenberg, in der Teucheler Straße ein PKW Skoda angehalten und kontrolliert. Dabei stellten die kontrollierenden Beamten bei dem 37-jährigen Fahrzeugführer drogentypische Ausfallerscheinungen fest. Ein vor Ort durchgeführte Drogenschnelltest verlief positiv. Daraufhin wurde gegen den Fahrzeugführer ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, wegen des Führens eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr unter dem Einfluss berauschender Mittel eingeleitet. Im Rahmen dessen wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und durchgeführt. Weiterhin wurde die Weiterfahrt untersagt.

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