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Landesregierung beschließt Gefängnis-Neubau -
Weiteres Vorhaben aus Koalitionsvereinbarung auf den Weg gebracht

11.11.2003, Magdeburg – 549

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 549/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 549/03

 

 

 

Magdeburg, den 11. November 2003

 

 

 

Landesregierung beschließt Gefängnis-Neubau -

Weiteres Vorhaben aus Koalitionsvereinbarung auf den Weg gebracht

 

Sachsen-Anhalts Landesregierung

hat in der heutigen Kabinettssitzung grünes Licht für den Bau einer neuen

Justizvollzugsanstalt (JVA) gegeben und somit ein weiteres Vorhaben der

Koalitionsvereinbarung auf den Weg gebracht. In der neuen JVA sollen 650

männliche Gefangene im geschlossenen Vollzug untergebracht werden. Die

endgültige Entscheidung über den Standort ist jedoch noch nicht getroffen. Die

Baukosten werden auf 103 Millionen Euro geschätzt. Die genauen Modalitäten der

Finanzierung werden noch geprüft. Das Finanzministerium wird eine Wirtschaftlichkeitsberechnung

vorlegen.

 

¿Im geschlossenen Justizvollzug

des Landes Sachsen-Anhalt fehlen rund 800 Haftplätze¿, sagte Justizminister

Curt Becker. Zum Bau der neuen Anstalt gebe es keine Alternative, da es bereits

jetzt erhebliche Schwierigkeiten bei der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen

Standards zur Unterbringung von Gefangenen gibt. In Paragraf 18 des Strafvollzugsgesetzes

sei ausdrücklich die Einzelunterbringung von Gefangenen vorgeschrieben, fügte

der Minister hinzu. Die Justizministerien der Länder wurden verpflichtet, diese

gesetzliche Vorgabe nicht nur bei neu zu bauenden Gefängnissen, sondern

sukzessive auch bei älteren Anstalten umzusetzen.

 

Seinen Angaben zufolge führten

diese bundesweit geltenden Standards beispielsweise in Niedersachsen dazu, dass

nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Celle eine Entschädigung von

Gefangenen - die nach den gerichtlich aufgestellten Kriterien menschenunwürdig

und somit verfassungswidrig untergebracht sind ¿ in Höhe von bis zu 100 Euro

pro Hafttag als angemessen angesehen wird. ¿Rein theoretisch könnten auf

Sachsen-Anhalt somit insgesamt Schadensersatzforderungen in Höhe von 89.000

Euro pro Tag beziehungsweise rund 32,4 Millionen Euro jährlich zukommen¿,

unterstrich der Minister.

 

Zu Ihrer Information: .

 

In zwei

Beschlüssen aus dem Jahre 2001 hat das Bundesverfassungsgericht noch einmal

ausdrücklich festgestellt, dass

 

-

das Recht

der Gefangenen auf Achtung ihrer Menschenwürde durch gesetzliche Bestimmungen

nicht eingeschränkt werden kann,

 

-

die Menschenwürde

der Gefangenen dem Ermessen der Vollzugsbehörden bei der Belegung und

Ausgestaltung der Hafträume Grenzen setzt,

 

-

die

Unterbringung mehrerer Gefangener in einem Einzelhaftraum bzw. in zu klein

dimensionierten Gemeinschaftshafträumen erheblichen verfassungsrechtlichen

Bedenken begegnet und

 

-

die

menschenunwürdige Unterbringung eines Gefangenen auch nicht

"vorübergehend" zulässig ist (Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse

vom 27. Februar und vom 13. März 2001, 2 BvR 553/01 und 2 BvR 261/01).

 

Nach der derzeitigen Rechtsprechung gilt - neben

der Einzelbelegung ¿ auch als verfassungswidrig, wenn ein mit mehreren

Gefangenen belegter Haftraum nicht über einen räumlich abgetrennten und mit

Sicht-, Geruchs ¿ und Geräuschschutz versehenen WC-Bereich verfügt.

 

In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit neun

Justizvollzugsanstalten. Sie befinden sich in Dessau, Halberstadt, Halle (3

Anstalten), Magdeburg, Naumburg, Stendal und Volkstedt. Außerdem gibt es die Jugendanstalt

Raßnitz und eine Jugendarrestanstalt (JAA) in Halle. Die derzeit 2.666

Haftplätze im geschlossenen Vollzug waren am Stichtag 15. Oktober 2003 mit

2.785 Gefangenen belegt.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

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