Landesregierung beschließt Gefängnis-Neubau -
Weiteres Vorhaben aus Koalitionsvereinbarung auf den Weg gebracht
11.11.2003, Magdeburg – 549
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 549/03
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 549/03
Magdeburg, den 11. November 2003
Landesregierung beschließt Gefängnis-Neubau -
Weiteres Vorhaben aus Koalitionsvereinbarung auf den Weg gebracht
Sachsen-Anhalts Landesregierung
hat in der heutigen Kabinettssitzung grünes Licht für den Bau einer neuen
Justizvollzugsanstalt (JVA) gegeben und somit ein weiteres Vorhaben der
Koalitionsvereinbarung auf den Weg gebracht. In der neuen JVA sollen 650
männliche Gefangene im geschlossenen Vollzug untergebracht werden. Die
endgültige Entscheidung über den Standort ist jedoch noch nicht getroffen. Die
Baukosten werden auf 103 Millionen Euro geschätzt. Die genauen Modalitäten der
Finanzierung werden noch geprüft. Das Finanzministerium wird eine Wirtschaftlichkeitsberechnung
vorlegen.
¿Im geschlossenen Justizvollzug
des Landes Sachsen-Anhalt fehlen rund 800 Haftplätze¿, sagte Justizminister
Curt Becker. Zum Bau der neuen Anstalt gebe es keine Alternative, da es bereits
jetzt erhebliche Schwierigkeiten bei der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen
Standards zur Unterbringung von Gefangenen gibt. In Paragraf 18 des Strafvollzugsgesetzes
sei ausdrücklich die Einzelunterbringung von Gefangenen vorgeschrieben, fügte
der Minister hinzu. Die Justizministerien der Länder wurden verpflichtet, diese
gesetzliche Vorgabe nicht nur bei neu zu bauenden Gefängnissen, sondern
sukzessive auch bei älteren Anstalten umzusetzen.
Seinen Angaben zufolge führten
diese bundesweit geltenden Standards beispielsweise in Niedersachsen dazu, dass
nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Celle eine Entschädigung von
Gefangenen - die nach den gerichtlich aufgestellten Kriterien menschenunwürdig
und somit verfassungswidrig untergebracht sind ¿ in Höhe von bis zu 100 Euro
pro Hafttag als angemessen angesehen wird. ¿Rein theoretisch könnten auf
Sachsen-Anhalt somit insgesamt Schadensersatzforderungen in Höhe von 89.000
Euro pro Tag beziehungsweise rund 32,4 Millionen Euro jährlich zukommen¿,
unterstrich der Minister.
Zu Ihrer Information: .
In zwei
Beschlüssen aus dem Jahre 2001 hat das Bundesverfassungsgericht noch einmal
ausdrücklich festgestellt, dass
-
das Recht
der Gefangenen auf Achtung ihrer Menschenwürde durch gesetzliche Bestimmungen
nicht eingeschränkt werden kann,
-
die Menschenwürde
der Gefangenen dem Ermessen der Vollzugsbehörden bei der Belegung und
Ausgestaltung der Hafträume Grenzen setzt,
-
die
Unterbringung mehrerer Gefangener in einem Einzelhaftraum bzw. in zu klein
dimensionierten Gemeinschaftshafträumen erheblichen verfassungsrechtlichen
Bedenken begegnet und
-
die
menschenunwürdige Unterbringung eines Gefangenen auch nicht
"vorübergehend" zulässig ist (Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse
vom 27. Februar und vom 13. März 2001, 2 BvR 553/01 und 2 BvR 261/01).
Nach der derzeitigen Rechtsprechung gilt - neben
der Einzelbelegung ¿ auch als verfassungswidrig, wenn ein mit mehreren
Gefangenen belegter Haftraum nicht über einen räumlich abgetrennten und mit
Sicht-, Geruchs ¿ und Geräuschschutz versehenen WC-Bereich verfügt.
In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit neun
Justizvollzugsanstalten. Sie befinden sich in Dessau, Halberstadt, Halle (3
Anstalten), Magdeburg, Naumburg, Stendal und Volkstedt. Außerdem gibt es die Jugendanstalt
Raßnitz und eine Jugendarrestanstalt (JAA) in Halle. Die derzeit 2.666
Haftplätze im geschlossenen Vollzug waren am Stichtag 15. Oktober 2003 mit
2.785 Gefangenen belegt.
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