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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Polizeimeldungen Polizeirevier Harz

Kriminalitäts- und Verkehrsgeschehen

28.06.2024, Halberstadt – 190/2024

  • Polizeirevier Harz

- Zwei Verkehrsunfälle mit Alkoholeinwirkung (Halberstadt/ Wernigerode) - Warnung vor Betrugsmaschen am Telefon (Osterwieck/ Schwanebeck) - Zwei Ladendiebe gestellt (Wernigerode)

Zwei Verkehrsunfälle mit Alkoholeinwirkung    
Halberstadt/ Wernigerode
- Am Donnerstag, den 27. Juni 2024, ereigneten sich zwei Verkehrsunfälle unter Alkoholeinwirkung.    
In Halberstadt befuhr ein 28-jähriger Mann den Fischmarkt mit seinem E-Bike, als er gegen 18:30 Uhr aus bislang ungeklärter Ursache über den Lenker stürzte und sich dabei leicht verletzte. Während der Unfallaufnahme entstand der Verdacht, dass der Radfahrer Alkohol konsumiert hatte. Ein Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 2,17 Promille. Rettungskräfte brachten den 28-Jährigen in ein Krankenhaus.           
Ermittlungen ergaben außerdem, dass das E-Bike des Mannes aus einer Diebstahlshandlung stammte, weshalb es von den Beamten sichergestellt wurde.
Gegen 18:40 Uhr stürzte ein 47-jähriger Mann beim Befahren der Harzstraße in Silstedt mit seinem Rad und zog sich leichte Verletzungen zu. Auch hier ergab sich der Verdacht, dass der Mann alkoholisiert war. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,07 Promille. In beiden Fällen ordneten die Polizeibeamten eine Blutprobenentnahme an und untersagten die Weiterfahrt.
In beiden Fällen leiteten die Beamten Ermittlungen u. a. wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ein.

Warnung vor Betrugsmaschen am Telefon
Osterwieck/ Schwanebeck – Am 27. Juni 2024 erhielt die Polizei Kenntnis von zwei versuchten Betrugsfällen mittels der aktuellen Maschen des „Schockanrufs“ und des „Enkeltricks“.

Diese Betrugsmaschen zielen darauf ab, insbesondere lebensältere Menschen am Telefon mit emotional belastenden Situationen zu konfrontieren. Diese belastenden Situationen werden ausgenutzt, um hohe Geldbeträge zu erlangen. Beim Enkeltrick geben sich Betrüger am Telefon als naher Angehöriger aus, der sich in einer Notlage befindet und Geld benötigt.

Bei Schockanrufen wird behauptet, dass ein dramatisches Ereignis geschehen sei, beispielsweise ein schwerer Verkehrsunfall, in welches ein Verwandter verwickelt ist. Dieser könne mithilfe der Zahlung einer oftmals hohen Geldsumme befreit werden.

So bekam eine Seniorin aus Schwanebeck am Nachmittag einen Anruf von einer unbekannten Frau, die vorgab, dass Tochter und Schwiegersohn einen Verkehrsunfall verursacht hätten, bei dem ein Kind zu Schaden gekommen sei. Diese befänden sich nun in polizeilichem Gewahrsam und könnten gegen die Zahlung von 80.000 Euro befreit werden. Als die Seniorin entgegnete, dass sie nicht über eine derartige Geldsumme verfüge, wurde sie aufgefordert, die Summe, welche sie aufbringen könne, abzuheben und zudem ihren Schmuck abzugeben. Eine Bankangestellte verhinderte die Abhebung des Geldes.   

In Osterwieck erhielt eine weitere Seniorin ebenfalls einen Anruf einer unbekannten weiblichen Person, die sich als Anwältin ausgab. Diese schilderte, dass die Tochter der Seniorin einen Verkehrsunfall verursacht habe und ein Unfallbeteiligter dabei verstorben sei. Auch ihre Tochter solle sich in Gewahrsam befinden und durch die Zahlung von 30.000 Euro Kaution freikommen. Als die Seniorin erwiderte, zunächst die Polizei kontaktieren zu wollen, legte die vermeintliche Anwältin auf.

In beiden Fällen leiteten zum Einsatz gekommene Polizeibeamte Ermittlungen wegen Betruges ein.  

In diesem Zusammenhang rät die Polizei, bei derartigen Anrufen grundsätzlich misstrauisch zu sein. Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen oder Ihrer Adresse preis. Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen und legen Sie einfach auf. Übergeben Sie niemals Geld oder andere Wertgegenstände an unbekannte Personen. Kontaktieren Sie ihre Verwandten oder Bekannten über die Ihnen bekannte Nummer und/oder wenden Sie sich bei geringsten Zweifeln an die Polizei! Zögern Sie nicht, verdächtige Anrufe grundsätzlich bei der Polizei zu melden, insbesondere vor der Zahlung von Geldsummen oder der Übergabe von Wertgegenständen. Sprechen Sie als Angehöriger offen mit Ihren Verwandten und klären Sie Ihre Angehörigen über derartige Betrugsmaschen auf!

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter: Betrug https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/smaschen | polizei-beratung.de

Zwei Ladendiebe gestellt   
Wernigerode -
Wernigerode - Am Donnerstag, dem 27. Juni 2024, entwendeten ein 42-jähriger und ein 44-jähriger Mann Waren aus einem Einkaufsmarkt in der Halberstädter Straße.      
Die beiden Täter verstauten die Waren in mitgebrachte Taschen und passierten den Kassenbereich, ohne zu bezahlen. Ein Ladendetektiv beobachtete den Diebstahl, stellte die beiden Täter beim Verlassen des Marktes und informierte die Polizei. Dabei versuchten die Männer zu flüchten und wehrten sich gegen das Festhalten durch den Ladendetektiv und einen weiteren Zeugen. Der 44-jährige Mann und der Ladendetektiv verletzten sich dabei leicht. Der Wert des Diebesguts belief sich auf rund 364 Euro.
Polizeibeamte leiteten Ermittlungen wegen räuberischen Diebstahls ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die beiden Täter nach sachleitender Entscheidung der zuständigen Staatsanwaltschaft entlassen.

Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Polizeirevier Harz Pressebeauftragter Plantage 3 38820 Halberstadt Tel: 03941/674 - 204 Fax: 03941/674 - 130 Mail: presse.prev-hz(at)polizei.sachsen.-anhalt.de 

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