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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

30 angehende Mediziner feiern ihren Studienabschluss

25.06.2024, Halle (Saale), Magdeburg, Dessau – 67/2024

  • LVwA

30 künftige Mediziner feierten heute ihren Studienabschluss an der Otto-von-Guericke-Universität in Magdeburg und nahmen damit eine weitere wichtige Hürde auf dem Weg ihrer Karriere. Rund zwei Drittel davon sind weiblich.

 

Die ärztliche Ausbildung umfasst ein sechsjähriges Studium der Medizin. Währenddessen muss die Ärztliche Prüfung absolviert werden. Die Ärztliche Prüfung wird in drei Abschnitte unterteilt, welche nach bestimmten Voraussetzungen abgelegt werden müssen. Die Ärztliche Prüfung bedarf einer Zulassung. Um zu den Abschnitten zugelassen zu werden, muss dies beim Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Sachsen-Anhalt beantragt werden. Das Landesprüfungsamt erteilt dann die Zulassungen, sofern alle Voraussetzungen vorliegen.

 

Der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird nach einem Studium der Medizin von zwei Jahren und dem Nachweis über einen dreimonatigen Krankenpflegedienst sowie einer Ausbildung in Erster Hilfe abgelegt. Er untergliedert sich in eine schriftliche und mündliche Prüfung. Dazu ist zu sagen, dass die schriftliche Prüfung zwei Tage á vier Stunden dauert. Der schriftliche Teil des Ersten Abschnitts betrifft die Stoffgebiete Physik für Mediziner und Physiologie, Chemie für Mediziner und Biochemie/ Molekularbiologie, Biologie für Mediziner und Anatomie sowie Grundlagen der Medizinischen Psychologie und der Medizinischen Soziologie. Im mündlich-praktischen Teil wird der Prüfling in den Fächern Anatomie, Biochemie/ Molekularbiologie und Physiologie geprüft.

 

Der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird nach einem Studium der Medizin von drei Jahren nach Bestehen des Ersten Abschnitts und einer Famulatur von insgesamt vier Monaten abgelegt. Die Famulatur gliedert sich dabei in drei Praxiszeiten: Krankenhaus-, Hausarzt- und Praxisfamulatur. Die Famulatur ist während der vorlesungsfreien Zeit des Studiums zu absolvieren. Das zweite Staatsexamen bildet eine schriftliche Prüfung über drei Tage á fünf Stunden. Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf die Kenntnisse und Fähigkeiten der Studierenden, derer ein Arzt zur eigenverantwortlichen und selbstständigen Tätigkeit bedarf. Die Prüfung wird fallbezogen, insbesondere durch Fallstudien, gestaltet. Prüfungsgegenstand sind insbesondere die berufspraktischen Anforderungen an den Arzt, die wichtigsten Krankheitsbilder, fächerübergreifende und problemorientierte Fragestellungen.

 

Der Dritte und letzte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird nach Absolvieren des praktischen Jahres und nach Bestehen des Zweiten Abschnitts abgelegt. Das praktische Jahr ist eine zusammenhängende praktische Ausbildung von 48 Wochen und stellt das letzte Jahr des Medizinstudiums dar. Die Ausbildung gliedert sich in Ausbildungsabschnitte von je 16 Wochen in Innerer Medizin, in Chirurgie und in der Allgemeinmedizin oder in einem der übrigen, klinisch-praktischen Fachgebiete. Das dritte Staatsexamen stellt dabei eine mündlich-praktische Prüfung dar, welche über zwei Tage verteilt ist. Während der Prüfung werden die drei Fächer des praktischen Jahres und ein viertes, zugelostes Fach geprüft. Am ersten Tag der Prüfung erfolgt vor der Prüfungskommission die Patientenvorstellung am Patientenbett. Der Prüfung schließt sich am zweiten Tag ein theoretischer Teil an, bei welchem Fragestellungen zu den jeweiligen Fachgebieten gestellt werden. Dabei sind auch klinisch-theoretische und fächerübergreifende Fragestellungen sowie Fragestellungen aus Querschnittsbereichen einzuschließen.

 

Nach dem erfolgreichen dritten Staatsexamen können die Studierenden die Approbation beantragen und als Arzt beispielsweise im Krankenhaus oder einer Arztpraxis tätig werden. Im Schnitt sind es 384 Studenten pro Jahr, welche in Sachsen-Anhalt nach Abschluss ihre Approbation beantragen. Einige Mediziner aus Sachsen-Anhalt verschlägt es dabei nach ihrem Abschluss in die ganze Welt, um Praxiserfahrungen in anderen Ländern zu sammeln. Viele kehren in ihre Bundesländer zurück; zu wenige bleiben in Sachsen-Anhalt.   

 

Letzten 5 Jahre Absolventen Halle:

2019:   183

2020:   194

2021:   209

2022:   205

2023:   174

 

Letzten 5 Jahre Absolventen Magdeburg:

2019:   202

2020:   196

2021:   202

2022:   170

2023:   196

 

Das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe organisiert die Staatsprüfungen für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie sowie die Ausbildung zum Psychotherapeuten. Weitere dem Landesprüfungsamt obliegende Aufgaben sind die Anordnung des Ruhens, des Widerrufs und der Rücknahme von erteilten Approbationen und Erlaubnissen. Des Weiteren ist es als zentrale Behörde für die Erteilung von Approbationen und Berufserlaubnissen für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten sowie für die Erteilung von Erlaubnissen zur Führung von Berufsbezeichnungen nichtakademischer Gesundheitsberufe in Sachsen-Anhalt zuständig.

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