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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Erörterungstermin

Intel – Ansiedlung

15.05.2024, Halle (Saale), Magdeburg, Dessau – 51/2024

  • LVwA

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt führt als zuständige Genehmigungsbehörde in dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Errichtung und Betrieb einer Halbleiterfabrik zur Herstellung von elektronischen Bauelementen der Intel Magdeburg GmbH am 29. Mai einen Erörterungstermin durch.

Insgesamt waren in diesem Verfahren 13 Einwendungen eingegangen. Diese werden nun in einem Erörterungstermin besprochen.

Der Erörterungstermin findet am 29. Mai 2024 statt.

 

Beginn der Erörterung:          10.00 Uhr

Ort der Erörterung:                Johanniskirche

                                              Johannisbergstraße 1

                                              39104 Magdeburg

Ggf. Fortsetzung am Folgetag

 

Der Erörterungstermin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Vorhaben mit dem Antragsteller, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern. Der Termin ist öffentlich.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Presse werden gebeten, sich bis zum 22. Mai in der Pressestelle des Landesverwaltungsamtes pressestelle(at)lvwa.sachsen-anhalt.de unter Angabe der Personenzahl und Medium anzumelden.

Wir möchten bereits jetzt darauf hinweisen, dass Film, Ton – und Fotoaufnahmen während der Verhandlung nicht gestattet sind. Es gibt vor und nach der Veranstaltung bzw. in den Pausen Gelegenheit zu Aufnahmen usw.

 

Hintergrund:

Der Chiphersteller Intel plant die Errichtung und den Betrieb eines Werkes zur Herstellung von elektronischen Bauelementen in Magdeburg. Das hierfür erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren wird auf Antrag der Intel Magdeburg GmbH in einem gebündelten Verfahren durchgeführt.

Der entsprechende Antrag war am 15.11.2023 beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – Referat Immissionsschutz als Genehmigungsbehörde (Obere Immissionsschutzbehörde) eingegangen.

Die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen erfolgte in der Zeit vom 23. Februar bis einschließlich 22. März 2024. Einwendungen konnten vom 23. Februar bis einschließlich 22. April 2024 erhoben werden.

 

Was versteht man unter Immissionsschutz

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für einen umfassenden Schutz der Umwelt vor Belastungen durch Luftschadstoffe, Lärm und Lichteinwirkungen, die vor allem von Industrieanlagen und Verkehr ausgehen. Zweck des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. Das Ziel ist die Sicherung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt, damit wir und künftige Generationen in einer lebenswerten Umwelt leben und arbeiten können.

Um dieses Ziel zu erreichen, stellt das Bundes-Immissionsschutzgesetz Anlagen, die in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen oder Gefahren hervorzurufen, unter einen speziellen Genehmigungsvorbehalt. Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wird geprüft, ob und wie Gefahren und Auswirkungen auf die Umwelt vermieden oder minimiert werden können, damit unter anderem von Industrieanlagen, Abfallbehandlungsanlagen und großen landwirtschaftlichen Betrieben keine unzumutbaren Belastungen für die Bevölkerung und die Umwelt ausgehen. Das Verfahren ist sehr komplex, da die Genehmigung viele Zulassungen verschiedener Vorschriften einschließt und zahlreiche Behörden zu beteiligen sind.

Dabei hat der Gesetzgeber einen Ermessensspielraum für die jeweilige Genehmigungsbehörde ausgeschlossen. Das heißt, erfüllt ein Investor mit seinem Vorhaben alle im Gesetz verankerten Vorgaben nach Bundes-Immissionsschutzrecht, so hat er einen Rechtsanspruch auf diese Genehmigung. Aufgabe der jeweiligen Genehmigungsbehörde ist es also, in diesem Verfahren abzuprüfen, ob die von der Anlage ausgehenden Immissionen wie Geruch, Lärm, Abgase u.a. die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Die Genehmigungsbehörde in Sachsen-Anhalt für große Anlagen ist das Landesverwaltungsamt. Für kleinere Anlagen sind die jeweiligen Landkreise bzw. kreisfreien Städte zuständig.

In dieses Verfahren sind alle Stellen einzubeziehen, die von der zu genehmigende Anlage betroffen sein können, wie Bürger, Kommunen, Naturschutzbehörden, Verkehrsbehörden oder Raumordnungsbehörden, um nur einige zu nennen.

Impressum:

Landesverwaltungsamt
Pressestelle
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Tel: +49 345 514 1244
Fax: +49 345 514 1477
Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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