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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Soziales Entschädigungsrecht neu geregelt und deutlich verbessert

28.12.2023, Halle (Saale) – 89/2023

  • Landesverwaltungsamt

Mit Beginn des neuen Jahres tritt das überarbeitete und modernere Soziale Entschädigungsrecht (SER) in Kraft, wodurch ein wesentlicher Bereich des Sozialrechts neu geregelt wird. Die Gesetzesreform bringt wichtige Veränderungen und verbesserte Leistungen für die Anspruchsberechtigten mit sich.

Durch die Gesetzesreform wird das Soziale Entschädigungsrecht (SER) transparenter und besser strukturiert. Das neu eingeführte SGB XIV gilt unmittelbar vor allem für die Entschädigung der Opfer von Gewalt und Terror, die in Zukunft den größten Berechtigtenkreis ausmachen werden.

Mit dem SGB XIV hat sich der Gesetzgeber vom bisherigen System des Bundesversorgungsgesetzes gelöst, das noch sehr auf die Bedürfnisse der Kriegsopfer zugeschnitten und in seinen Leistungen nicht mehr zeitgemäß war. Leistungen an Opfer werden zukünftig zielgenauer und stärker an den Bedarfen der Berechtigten orientiert erbracht.

Menschen, die in Deutschland Opfer einer Gewalttat (körperlich oder psychisch) werden, haben, wenn sie gesundheitlich geschädigt werden, Anspruch auf eine Entschädigung bezüglich der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Tat. Leider ist vielen Betroffenen dieses Recht bislang noch nicht bekannt, sodass sie die ihnen zustehenden Leistungen nicht beantragen.

Insgesamt wird im SGB XIV ab dem 1. Januar 2024 die Lebenssituation von

  • Gewaltopfern einschließlich Terroropfern,
  • Opfern von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege,
  • Geschädigten durch Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes und
  • durch Schutzimpfungen Geschädigten

sowie ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen deutlich verbessert. Den Berechtigten sollen alle Hilfen bereitgestellt werden, die notwendig sind, damit sie so schnell wie möglich wieder in ihren (gewohnten) Alltag zurückkehren können und die Folgen der Gewalttat bewältigen.

Auf den Seiten des zuständigen Landesverwaltungsamtes sind weiterführende Informationen hinterlegt:

https://lsaurl.de/SozGB14

Alle wesentlichen Neuerungen auf einen Blick:

  1. Erhöhte Entschädigungszahlungen: Die Entschädigungszahlungen werden abhängig vom Grad der Schädigungsfolgen ab 01.01.2024 erhöht. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Zahlung von Abfindungen anstelle monatlicher Entschädigungszahlungen.

 

  1. Erweiterter Berechtigtenkreis: Ab dem 01.01.2024 sind neben Opfern körperlicher Gewalt auch Opfer psychischer Gewalt leistungsberechtigt. Erheblich vernachlässigte Kinder oder Opfer von Kinderpornografie können unter Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen ebenfalls leistungsberechtigt sein. Schockgeschädigte erhalten erstmals einen gesetzlichen Anspruch nach dem Sozialen Entschädigungsrecht.

 

  1. Schnelle Hilfen mit Fallmanagement und Traumaambulanzen: Das SGB XIV führt einen eigenständigen Leistungsbereich der Schnellen Hilfen ein, der das Fallmanagement und Traumaambulanzbehandlungen umfasst. Das Fallmanagement unterstützt Antragstellende bei der Antragstellung auf Leistungen der Sozialen Entschädigung, während in den Traumaambulanzen psychotherapeutische Interventionen mit präventiven Maßnahmen durchgeführt werden, um psychischen Störungen vorzubeugen bzw. entgegenzuwirken oder deren negative Folgen zu minimieren.

Impressum:

Landesverwaltungsamt
Pressestelle
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Tel: +49 345 514 1244
Fax: +49 345 514 1477

Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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