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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Landesverwaltungsamt erlässt ab dem 31.01.2024 bis einschließlich 14.2.2024 Allgemeinverfügung im Zusammenhang mit den Protesten der Landwirte

30.01.2024, Halle (Saale), Magdeburg, Dessau – 15/2024

  • LVwA

Das Landesverwaltungsamt verbietet mit Allgemeinverfügung vom 30.01.2024 für den Zeitraum vom 31.01.2024 bis einschließlich 14.02.2024 sämtliche unangemeldete Versammlungen, die auf Autobahnen stattfinden sowie sämtliche unangemeldeten Blockaden an Anschlussstellen von Autobahnen und gilt für das gesamte Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt. Dieses Verbot gilt auch für Versammlungen auf Autobahnen und deren Auf- und Abfahrten, die eine Anmeldefrist von 48 Stunden vor Bekanntgabe nicht einhalten.

Die Verfügung ergeht im Zusammenhang mit den Bauernprotesten gegen die Haushaltspläne der Bundesregierung und ist erforderlich, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit sowie inadäquate Verkehrsbeeinträchtigungen durch vorher nicht bekanntwerdende versammlungsrechtliche Aktionen zu vermeiden.

 

Hintergrund:

Das Versammlungsgesetz verbietet nicht von Gesetzes wegen die Durchführung unangemeldeter Versammlungen; hierfür bedarf es einer behördlichen Anordnung. Wer trotz des Verbotes als Leiter oder Veranstalter unangemeldete Versammlungen durchführt, begeht nach § 25 VersammlG LSA eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird. Die Teilnahme an einer verbotswidrigen Versammlung stellt zudem nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 VersammlG LSA eine Ordnungswidrigkeit dar.

Die für den 31.01.2024 angemeldete Blockadeaktion und weitere fristgerecht angemeldete Versammlungen sind von dem Verbot nicht betroffen. Über diesbezügliche Verkehrsbeeinträchtigungen informieren die örtlich zuständigen Polizeiinspektionen. 

Impressum:

Landesverwaltungsamt
Pressestelle
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Tel: +49 345 514 1244
Fax: +49 345 514 1477
Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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