Pressemitteilungen der Landesregierung
Innenminister Manfred Püchel:
Bearbeitung der Anträge auf Vertriebenzuwendung in Sachsen-Anhalt nahezu
abgeschlossen
Auszahlung geht zügig voran
Vertriebene in Sachsen-Anhalt erhalten fast eine Milliarde DM
16.08.2000, Magdeburg – 96
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 096/00
Magdeburg, den 16. August 2000
Innenminister Manfred Püchel:
Bearbeitung der Anträge auf Vertriebenzuwendung in Sachsen-Anhalt nahezu
abgeschlossen
Auszahlung geht zügig voran
Vertriebene in Sachsen-Anhalt erhalten fast eine Milliarde DM
"Nachdem die Bearbeitung der Anträge auf Vertriebenenzuwendung nahezu
abgeschlossen ist, wird auch in nächster Zeit die Auszahlung der bewilligten
Anträge beendet werden können," so Innenminister Dr. Manfred
Püchel. "Viele Jahre nach der Vertreibung ist die Zuwendung für
die Betroffenen heute ein Zeichen der Anerkennung ertragener Strapazen und Leiden,
obwohl den Verlust der Heimat niemand ersetzen kann", so Püchel weiter.
Seit Inkrafttreten des Vertriebenenzuwendungsgesetzes am 1. Januar 1994
wurden bis Ende Juni 2000 in Sachsen-Anhalt insgesamt 252.734 Anträge bearbeitet.
Das sind 99,7 Prozent der gestellten Anträge. In 95,1 Prozent der Fälle
kam es zu einer positiven Entscheidung für die Betroffenen.
An rd. 240.000 Antragsteller wurde die Zuwendung bisher ausgezahlt, das sind
ca. 960 Millionen Mark. Bis Ende des Jahres wird die Summe der Auszahlungen
nahezu eine Milliarde DM betragen.
Info:
Anspruchsberechtigte nach dem Vertriebenenzuwendungsgesetz, das zum 1. Januar
1994 in Kraft trat, sind Vertriebene, die nach der Vertreibung ihren ständigen
Wohnsitz im Beitrittsgebiet vor dem 3. Oktober 1990 genommen und ihn dort bis
zu diesem Zeitpunkt ohne Unterbrechung innegehabt haben. Termin der Antragstellung
für diese Personen war der 30. September 1995. Ausgenommen sind Vertriebene,
die nach dem 8. Mai 1945 rechtsbeständig Bodenreformland oder nach dem
3. Okt. 1990 eine Zuwendung aus Landesmitteln erhalten haben.
Im Juni 1998 wurden veränderte Auslegungsregelungen zum Vertriebenenzuwendungsgesetz
getroffen. Die neue Regelung sah vor, dass Eigentümern von weniger als
5.000 m2 Bodenreformland die Differenz zwischen dem Wert ihres Grundstückes
und der Vertriebenenzuwendung ausgezahlt wird. Als Bodenwert wird ein pauschalisierter
Betrag von 0,80 DM je m2 zugrunde gelegt. Besitzt also jemand 1.000
m2 Land aus der Bodenreform, so hat dies einen pauschalen Wert von
800 DM. Sofern er die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann
er nun die Differenz zwischen dieser Summe und der Vertriebenenzuwendung in
Höhe von 4.000 DM, also 3.200 DM, erhalten.
Die bis dahin wegen Besitz von Bodenreformland ablehnenden Bescheide wurden
von Amts wegen widerrufen und nach Prüfung neu beschieden. Vertriebene,
die von einer Antragstellung bisher abgesehen haben, weil sie davon ausgegangen
waren, dass die Zuwendung wegen des Erhalts von Bodenreformland ohnehin nicht
bewilligt werden würde, konnten bis zum 31. Dezember 1998 einen Antrag
bei der Vertriebenenbehörde ihres Landkreises bzw. ihrer kreisfreien Stadt
stellen.
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