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Pressemitteilungen der Landesregierung

Novellierung des Polizeigesetzes: Mehr Sicherheit für Sachsen-Anhalt

22.08.2002, Magdeburg – 130

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 130/02

 

Magdeburg, den 22. August 2002

 

 

Novellierung des Polizeigesetzes: Mehr Sicherheit für Sachsen-Anhalt

Die Landesregierung beschloss auf Vorschlag von Innenminister Klaus Jeziorsky, eine änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt zur Anhörung freizugeben.

 

Jeziorsky: "Mit der Novellierung dieses Gesetzes soll dem Sicherheitsbedürfnis unserer Bürgerinnen und Bürger sowie den neuen Erfordernissen der polizeilichen Praxis Rechnung getragen werden."

 

Der vorgelegte Gesetzentwurf enthält folgende Kernpunkte:

 

 

 

die Befugnis der Polizei, an gefährlichen Orten Bildaufnahmen oder -aufzeichnungen anzufertigen,

die Anpassung der Voraussetzung für die präventive Rasterfahndung an die aktuellen Erfordernisse,

die Modifizierung der Regelung über die erweiterte Platzverweisung,

die Einführung eines ausdrücklichen Wegweisungsrechts in Fällen häuslicher Gewalt.

 

 

 

Darüber hinaus seien redaktionelle änderungen und Klarstellungen vorgesehen.

 

Die Befugnis, an Kriminalitätsschwerpunkten Bildaufnahmen oder -aufzeichnungen anzufertigen, erweitere maßvoll die schon bestehende Befugnis, an diesen Orten Videoaufnahmen zur Polizeidienststelle zu übertragen, wo Polizeibeamte stets dabeisitzen und darauf warten müssen, ob wegen einer beobachteten Straftat ggf. die Aufzeichnungsfunktion von Hand zu betätigen sei, so Jeziorsky.

 

Die änderung der Vorschrift über die Rasterfahndung lehne sich an entsprechende Regelungen mehrerer anderer Länder an, insbesondere aber an die neue Regelung Niedersachsens. Sie diene somit auch der auf der Innenministerkonferenz beschlossenen Vereinheitlichung der Rasterfahndung. Vorgesehen sei, dass die Befugnis unter bestimmten weiteren Voraussetzungen zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung, z.B. bei Kapitaldelikten wie Mord und Totschlag, Bandendiebstählen etc., in Anspruch genommen werden könne. Der Schutz der Rechte betroffener Personen werde dadurch gewährleistet, dass die Maßnahme nicht durch die Polizei allein angeordnet werden könne, sondern zwingend der Zustimmung des Innenministeriums bedürfe. Zudem sei der Landesbeauftragte für den Datenschutz unverzüglich zu unterrichten.

 

Innenminister Klaus Jeziorsky: "Die Befugnis zur erweiterten Platzverweisung hat sich in der Praxis als zu wenig effektiv erwiesen. Die Beschränkung auf die Verhütung einiger weniger Straftaten und auf eine Höchstdauer von nur vier, z. B. bei Verstoß gegen das Versammlungsrecht, bzw. 14 Tagen, z. B. bei Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, wird dem Anspruch an eine wirkungsvolle Gefahrenabwehr und damit den Interessen der Bevölkerung nicht gerecht. Die Inanspruchnahme der Befugnis soll daher zukünftig - unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes - zur Verhütung jeder Straftat möglich und im Einzelfall für eine Dauer von bis zu 12 Monaten zulässig sein." Entsprechende Höchstdauern seien in anderen Bundesländern von der Rechtsprechung abgesegnet worden.

 

Mit der Einführung eines speziellen Wegweisungsrechts durch die Polizei sollen die Opfer häuslicher Gewalt besser geschützt werden. Die Polizei kann damit gewalttätige Personen bis zu einer richterlichen Entscheidung für die Dauer von bis zu 14 Tagen aus der Wohnung verweisen.

 

Jeziorsky: "Sicherheit ist ein Grundbedürfnis unserer Bürgerinnen und Bürger. Mit dieser Gesetzesänderung wird dem zukünftig besser entsprochen werden können."

 

 

 

 

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