Pressemitteilungen der Landesregierung
Kabinett beschließt neuen Staatsvertrag über die NORD/LB
22.05.2002, Magdeburg – 16
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 016/02
Magdeburg, den 21. Mai 2002
Kabinett beschließt neuen Staatsvertrag über die NORD/LB
Sachsen-Anhalts Landesregierung hat heute in ihrer ersten Sitzung den Entwurf für einen Staatsvertrag mit den Ländern Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern über die NORD/LB gebilligt. Der Minister der Finanzen, Herr Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué (FDP), wurde ermächtigt, den Staatsvertrag zu unterzeichnen. Die Unterzeichnung soll morgen in Hannover am Rande der Sitzung von Aufsichtsrat und Gewährträgerversammlung der NORD/LB stattfinden.
Mit dem Staatsvertrag werden die bisherigen Rechtsgrundlagen der NORD/LB an die von der EU-Kommission geforderte Abänderung der Gewährträgerhaftung und Anstaltslast öffentlich-rechtlicher Banken auf der Grundlage der Einigung mit der EU-Kommission am 28. Februar 2002 angepasst. Im Anschluss an die Unterzeichnung durch die Finanzministerin Sigrid Keler (Mecklenburg-Vorpommern) sowie durch die Finanzminister Heinrich Aller (Niedersachsen) und Prof. Dr. Paqué muss der Staatsvertrag durch die drei beteiligten Landtage ratifiziert werden. Die änderungen müssen auf Grund der Vorgaben der EU-Kommission spätestens zum 1.1.2003 in Kraft treten.
"Mit dem heutigen Kabinettbeschluss hat die Landesregierung die Grundlage dafür geschaffen, die von der EU-Kommission geforderten änderungen termingerecht umzusetzen," sagte Finanzminister Prof. Dr. Paqué.
Hintergrund :
Landesbanken sind in Deutschland Anstalten des öffentlichen Rechts. Diese Rechtsform verbindet, rechtlich abgesichert, traditionell Anstaltslast und Gewährträgerhaftung. Das heißt, die Gewährträger haften für die Verbindlichkeiten des öffentlich-rechtlichen Kreditinstitutes uneingeschränkt (Gewährträgerhaftung) und stellen sicher, dass das Institut seine Aufgaben erfüllen kann (Anstaltslast). Dieses Haftungssystem betrachtet die Europäische Kommission als eine "mit dem EG-Vertrag nicht vereinbare Beihilfe".
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