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Pressemitteilungen der Landesregierung

Landesregierung stimmt Umsetzung des Startchancen-Programms des Bundes zu - Ministerin Feußner: Wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit in der Bildung

16.04.2024, Magdeburg – 176/2024

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

Die Landesregierung Sachsen-Anhalts hat der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung des Startchancen-Programms – vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel durch den Landtag - zugestimmt.

Ziel des Programms ist es, die Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen zu stärken und das Unterstützungssystem schulischer Bildung weiterzuentwickeln. Dabei sollen die rückläufige Kompetenzentwicklung von Schülerinnen und Schülern umgekehrt sowie der Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufgebrochen werden.

Bildungsministerin Eva Feußner: „Trotz der immensen Komplexität des Programms und der großen organisatorischen Herausforderungen ist das Startchancen-Programm ein entscheidender Schritt für Chancengleichheit in der Bildung und ein Beitrag, um die Basiskompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler zu stärken. Durch gezielte Förderung und Unterstützung werden wir weit mehr als 20.000 Schülerinnen und Schülern an etwa 100 Schulen helfen, ihre Potenziale optimal zu entfalten. Wir setzen damit ein Zeichen für die Stärkung der Bildungslandschaft in unserem Bundesland.“

Das Programm startet am 1. August 2024 und erstreckt sich über zehn Jahre. Für Sachsen-Anhalt stehen jährlich Bundesmittel von 23,7 Millionen Euro zur Verfügung. Der Betrag muss in fast gleicher Höhe vom Land kofinanziert werden. Die Aufteilung der Mittel innerhalb des

Startchancen-Programms gliedert sich wie folgt:

    • Säule I:

40% für bessere Infrastruktur und Ausstattung der Startchancen-Schulen

    • Säule II:

30% für bedarfsgerechte Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung

    • Säule III:

30% für die gezielte Stärkung multiprofessioneller Teams

In Sachsen-Anhalt profitieren 97 Schulen und rund 24.300 Schülerinnen und Schüler vom Programm. Zum Schuljahresbeginn 2024/2025 gehen zunächst 25 Schulen an den Start, die Auswahl dieser Schulen erfolgt auf Grundlage von Sozialkriterien. Da die Weichen für Bildungserfolg vor allem in den ersten Schuljahren gestellt werden, kommen rund 60 % der Förderung Grundschulen zu Gute, aber auch weiterführende Sekundar- und Gemeinschaftsschulen sowie berufsbildende Schulen sollen profitieren.

 

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