Pressemitteilungen der Landesregierung
Krankenhausplan 2002 beschlossen/ Ministerin Kuppe: Planung sichert qualitätsvolle stationäre Betreuung und fördert Leistungsbewusstsein
27.11.2001, Magdeburg – 672
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 672/01
Magdeburg, den 27. November 2001
Krankenhausplan 2002 beschlossen/ Ministerin Kuppe: Planung sichert qualitätsvolle stationäre Betreuung und fördert Leistungsbewusstsein
Die Landesregierung hat am Dienstag in Magdeburg den Krankenhausplan 2002 beschlossen. Grundlage des Krankenhausplans für das kommende Jahr sind die Anmeldungen der Krankenhäuser, die Stellungnahmen des Krankenhausplanungsausschusses sowie die Krankenhausperspektivplanung bis 2006, die ebenfalls vom Kabinett bestätigt wurde.
Der Krankenhausplan 2002 schreibt 17.339 Betten für eine bedarfsgerechte akutstationäre Versorgung der Bevölkerung Sachsen-Anhalts fest. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Abbau von 340 Betten. Daraus ergibt sich eine Bettenziffer (Anzahl der Krankenhausbetten je 10.000 Einwohner) von 65,7. Im Jahr 2001 lag die Bettenziffer bei 66,5. Damit nimmt Sachsen-Anhalt im Bundesvergleich auch weiter eine mittlere Position ein. Die Bettenziffer liegt im Bundesdurchschnitt bei 68.
Im Zuge der jährlichen Fortschreibung des Krankenhausplans wurden einerseits überkapazitäten in bestimmten Fachrichtungen abgebaut (524 Betten) und andererseits auf Bedarfe in bestimmten Bereichen reagiert. So gab es einen Aufwuchs von 184 Planbetten in Krankenhäusern mit besonderen Schwerpunkten der Inneren Medizin und der Psychiatrie.
Die im Plan festgelegten strukturellen Veränderungen sind nach den Worten von Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe richtungsweisend. Die Ministerin sagte nach der Kabinettssitzung: "Es geht um eine bedarfsgerechte, aufeinander abgestimmte und für die Bürger und Bürgerinnen qualitativ optimale stationäre Versorgung. Die Einführung des Abrechnungssystems nach Fallpauschalen mit krankheitsbild- und damit leistungsbezogenen Krankenhausbudgets wird Leistungsbewusstsein fördern und den notwendigen Strukturwandel beschleunigen. Vor allem aber wird es eine noch bessere Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung sowie Rehabilitation und Pflege erforderlich machen."
Der Krankenhausplan war im November im Krankenhausplanungsausschuss, dem die Landesverbände der Krankenkassen, der Verband der privaten Krankenversicherungen, die Krankenhausgesellschaft und die Kommunalen Spitzenverbände angehören, abschließend beraten worden. Dabei konnte trotz intensiver Bemühungen des Ministeriums nicht in jedem Einzelfall Einvernehmen erzielt werden. Die Krankenkassen empfahlen dabei, dass der Krankenhausplan angesichts der Umstellung des Abrechnungssystems auf diagnose-orientierte Fallpauschalen schon jetzt anstatt der Bettenkapazitäten Leistungen zum Planungsgegenstand haben sollte. Dazu wären allerdings änderungen in der Bundes- und Landesgesetzgebung erforderlich. Die Krankenhausgesellschaft und die Kommunalen Spitzenverbände stimmten weitgehend dem vorgeschlagenen Abbau von Bettenkapazitäten zu. Das Ministerium konnte angesichts der Rechtslage und vorliegender Leistungsdaten den Auffassungen nicht folgen. Um den Krankenhäusern frühzeitig Planungssicherheit zu geben, machte das Ministerium von seiner Planungskompetenz Gebrauch.
Zum Hintergrund:
Der Krankenhausplan wird jährlich fortgeschrieben und vom Kabinett beschlossen. Er legt fest, wie viele und welche Krankenhausbetten für eine bedarfsgerechte, akutstationäre Versorgung der Bevölkerung im Land notwendig sind. Die Krankenhausplanung erfolgt durch das Land in Abstimmung mit den unmittelbar Beteiligten. Jeweils zum Jahresende gibt der Krankenhausplanungsausschuss eine Empfehlung an die Landesregierung ab, wie viele Betten in den Krankenhausplan aufgenommen werden sollten. Die Aufnahme in den Krankenhausplan bildet für die Krankenhäuser die Grundlage für die Kostenabrechnung mit den Krankenkassen und für die pauschale Förderung von Investitionen. Mit der stufenweisen Einführung des Fallpauschalensystems ab 2003 wird das Klinikbett als Bezugsgröße ersetzt durch krankheitsbild- und damit leistungsbezogene Budgets (Diagnosis Related Groups = DRGs).
Entwicklung der Bettenkapazitäten und Bettenziffer in Sachsen-Anhalt
Jahr
Bettenanzahl
Bettenziffer
1990
28.917
96,6
1991
25.808
88,3
1992
23.077
79,0
1993
22.329
78,3
1994
20.832
74,1
1995
19.948
71,5
1996
19.653
71,0
1997
18.908
68,75
1998
18.342
67,15
1999
18.044
66,5
2000
17.899
66,5
2001
17.679
66,5
2002
17.339
65,7
Quelle: Krankenhauspläne des Landes Sachsen-Anhalt
Bettenziffer im Ländervergleich
Land
Bettenziffer 2000
Bettenziffer 2001
Baden-Württemberg
61,6
61,2
Bayern
68,3
68,1
Berlin
70,4
66,9
Brandenburg
63,1
62,8
Bremen
92,8
85,5
Hamburg
77,2
78,7
Hessen
68,6
64,7
Mecklenburg-Vorpommern
61,2
61,4
Niedersachsen
60,8
60,5
Nordrhein-Westfalen
75,2
74,9
Rheinland-Pfalz
68,2
66,3
Saarland
74,8
69,9
Sachsen
65,1
65,2
Sachsen-Anhalt
66,5
65,7
Schleswig-Holstein
58,4
56,6
Thüringen
71,5
71,4
Deutschland
68,0
67,1
Quelle: Saarland, Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales; Länderumfrage bezogen auf die durchschnittliche Bevölkerungszahl des Jahres 1998
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