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Pressemitteilungen der Landesregierung

Heike Geyer ist neue Generalstaatsanwältin des Landes Sachsen-Anhalt

09.07.2024, Magdeburg – 329/2024

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

Die gebürtige Merseburgerin Heike Geyer ist neue Generalstaatsanwältin des Landes Sachsen-Anhalt und Leiterin der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg. Der 54 Jahre alten Volljuristin wurde die entsprechende Ernennungsurkunde persönlich von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und Justiz- und Verbraucherschutzministerin Franziska Weidinger übergeben. Heike Geyer folgt als Generalstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg auf Jürgen Konrad, der im Jahr 2020 in den Ruhestand gewechselt war.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident, Dr. Rainer Haseloff: „Ich bin sehr froh, dass die Hausspitze der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg nun wieder besetzt ist. Das gilt umso mehr, als wir mit Heike Geyer eine exzellente und fachlich hochkompetente Generalstaatsanwältin besitzen, die zudem noch aus Sachsen-Anhalt stammt. Zu einem funktionierenden Rechtssystem, dem die Bürger vertrauen können, gehören auch funktionierende Staatsanwaltschaften. In Sachsen-Anhalt leisten Staatsanwaltschaften und Gerichte täglich eine hervorragende Arbeit.“

Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger: „Ich gratuliere Heike Geyer herzlich zu ihrer Ernennung als Generalstaatsanwältin des Landes Sachsen-Anhalt. Mit ihrer herausragenden Fachkompetenz, ihrer langjährigen staatsanwaltschaftlichen Erfahrung und ihrem unerschütterlichen Engagement für die Verfolgung von Straftaten ist Frau Geyer bestens für diese verantwortungsvolle Position geeignet. Zuletzt hatte sie ihr Engagement für die Justiz mit dem Aufbau und der Leitung der Zentralstelle zur Bekämpfung Hasskriminalität im Internet bei der Staatsanwaltschaft Halle unter Beweis gestellt. Ich bin überzeugt, dass Heike Geyer die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg mit großer Sorgfalt und Weitsicht führen wird, um die Justiz und unser Rechtsystem zu stärken. Es ist mir zudem ein besonderes Bedürfnis, der bisherigen Leitenden Oberstaatsanwältin Dr. Brunhild Wieck-Noodt meinen Dank und meine Anerkennung auszusprechen. Bis zu ihrem Ruhestandseintritt hat sie als ständige Vertreterin des Generalstaatsanwalts Naumburg die Behörde insbesondere in der Übergangszeit geführt.“

Die neue Generalstaatsanwältin des Landes Sachsen-Anhalt Heike Geyer wurde im Mai 1970 in Merseburg geboren. Nach dem Abitur schloss sie 1992 das Studium der Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ab. Es folgten das Rechtsreferendariat und die zweite juristische Staatsprüfung 1995 in Magdeburg. 1996 trat sie in den Dienst der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt ein. Nach einer dreijährigen Tätigkeit als Proberichterin wurde sie 1999 zur Staatsanwältin in Halle ernannt. In den Jahren 2001 bis 2003 war Heike Geyer bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg tätig. 2005 wurde sie zur Oberstaatanwältin bei der Staatsanwaltschaft Halle und 2008 zur ständigen Vertreterin des Behördenleiters der Staatsanwaltschaft Halle ernannt. Seit August 2017 war sie Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Halle und Behördenleiterin. Heike Geyer hat zwei Kinder und lebt in Halle (Saale).

Ebenfalls neu besetzt wurde die Stellvertretung der Generalstaatsanwältin des Landes Sachsen-Anhalt. Jörg Blank ist neuer ständiger Vertreter der Generalstaatsanwältin als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg. Der 61 Jahre alte Volljurist lebt in Naumburg (Saale) und ist seit 1993 im Dienst der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt. Er war bereits u. a. als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau, Referatsleiter im sachsen-anhaltischen Justizministerium sowie als Oberstaatsanwalt und Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg tätig.

Hintergrund:

Das Besetzungsverfahren um das am 9. Dezember 2019 ausgeschriebene Statusamt der Generalstaatsanwältin bzw. des Generalstaatsanwalts verzögerte sich zunächst aufgrund eines Konkurrentenstreitverfahrens, nach dessen Abschluss sich weitere dienstrechtliche Fragestellungen, auch durch Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere zur Erstellung dienstlicher Beurteilungen ergaben. In der Folge war das Beurteilungswesen im Land Sachsen-Anhalt zu reformieren, um auch in diesem Besetzungsverfahren eine verfassungsgemäße rechtssichere Grundlage für die neu zu erstellenden Beurteilungen zu schaffen. Hierauf aufbauend konnte das Besetzungsverfahren im Februar 2024 fortgesetzt werden. 

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