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Pressemitteilungen der Landesregierung

Harzer Finkenmanöver
Ministerium erwartet Einhaltung
der tierschutzrechtlichen Bestimmungen

08.05.2000, Magdeburg – 119

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 119/00

 

Magdeburg, den 8. Mai 2000

 

 

Harzer Finkenmanöver

Ministerium erwartet Einhaltung

der tierschutzrechtlichen Bestimmungen

 

Seit geraumer Zeit werden in der öffentlichkeit die Bedingungen zur Haltung von Buchfinkenhähnen im Zusammenhang mit dem Harzer Finkenmanöver kritisiert. Der Tierschutzbeirat beim damaligen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ML) hat diese Form der traditionellen Tiernutzung einer tierschutzrechtlichen Bewertung unterzogen und das ML gebeten, eine gutachterliche Stellungnahme zur Buchfinkenhaltung erstellen zu lassen.

 

Im Ergebnis dieser gutachterlichen Stellungnahme des Landesveterinär- und Lebensmitteluntersuchungsamtes wird festgestellt, dass die Haltung von Buchfinkenhähnen

 

 

 

in Gruppen außerhalb der Vorbereitungszeit die tierschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt,

in Einzelhaltung während des Wettkampfes weitestgehend den tierschutzrechtlichen Anforderungen genügt, aber

in Einzelhaltung während der Vorbereitungszeit insbesondere aufgrund zu kleiner Käfige nicht den tierschutzrechtlichen Anforderungen entspricht.

 

 

Der Harzer Buchfinkenverein e.V. wurde über diese Ergebnisse informiert und auf die geltende Rechtslage hingewiesen.

 

Gegenüber dem Verein wurde deutlich gemacht, dass seitens des Ministeriums spätestens ab dem Jahr 2001 erwartet werde, dass die Einzelhaltung der Buchfinken in der Vorbereitungszeit, insbesondere was Größe und Ausstattung der Käfige betrifft, die tierschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt.

 

 

 

 

 

 

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