Pressemitteilungen der Landesregierung
Soforthilfe der Landesregierung für Hochwasseropfer ? Auszahlungsrichtlinie des Innenministeriums vom 19. August 2002
22.08.2002, Magdeburg – 131
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 131/02
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 131/02
Magdeburg, den 20. August 2002
Soforthilfe der Landesregierung für Hochwasseropfer ¿ Auszahlungsrichtlinie des Innenministeriums vom 19. August 2002
Die Landesregierung hat am 16. August 2002 eine Soforthilfe für vom Hochwasser betroffene Personen im Land Sachsen-Anhalt beschlossen. Innenminister Jeziorsky hat dazu heute eine Richtlinie erlassen. Die Medien werden gebeten, hierzu folgende ergänzende Informationen bekannt zu geben:
Die Leistungen betragen ¿ wie bereits am 16. August 2002 gemeldet ¿ maximal 500 ¿ pro Person, höchstens 2.000 ¿ pro Haushalt.
Die Mittel werden pauschal als Soforthilfe bereitgestellt.
Leistungszweck ist es, den vom Hochwasser an Mulde und Elbe im Land Sachsen-Anhalt unmittelbar Geschädigten im Bedarfsfall eine schnelle finanzielle Unterstützung zu geben.
Leistungsberechtigt sind Personen, die evakuiert werden mussten und deren Wohnungen überflutet sind.
Voraussetzung ist ferner, dass die Personen der Soforthilfe aufgrund der hochwasserbedingten Notlage bedürfen.
Das Auszahlungsverfahren ist besonders unbürokratisch ausgestaltet. Neben dem Nachweis des Wohnsitzes genügt die schriftliche Zusicherung, dass die genannten Voraussetzungen vorliegen, zum Empfang der Leistung.
Die Auszahlung erfolgt durch die Kreisverwaltungen der betroffenen Landkreise. Das sind zurzeit die Landkreise Wittenberg, Bitterfeld, Anhalt-Zerbst, Köthen, Schönebeck, Jerichower Land, Ohrekreis und Stendal sowie die Städte Dessau und Magdeburg.
Betroffene können sich ab dem 20. August direkt an die vor Ort bekannt gegebenen Stellen wenden.
Weitergehende Schadensersatzleistungen werden später geregelt und durch die Entgegennahme dieser Soforthilfe nicht ausgeschlossen.
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