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Pressemitteilungen der Landesregierung

Länder novellieren Jugendschutz in den Medien

12.08.2002, Magdeburg – 484

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 484/02

 

Magdeburg, den 9. August 2002

 

Länder novellieren Jugendschutz in den Medien

Der Jugendschutz in den elektronischen Medien soll durch einen neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag gestärkt werden. Das ist nach Auskunft von Staatsminister Rainer Robra, der als Chef der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt auch für Medien zuständig ist, das Ergebnis einer Sonderkonferenz der Länder am 8. August 2002 in Mainz, die der Ministerpräsidentenkonferenz einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet hat.

Im Zusammenspiel mit dem bereits von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten neuen Bundesjugendschutzgesetz wird damit der Jugendschutz in Deutschland grundlegend überarbeitet und insbesondere an die Herausforderungen des Computerzeitalters angepasst. Nach Information von Staatsminister Robra sehen die Länder folgende Schritte vor:

 

 

1. Die Länder überwachen den Jugendschutz nicht nur in Radio und Fernsehen, sondern zukünftig auch in allen anderen elektronisch verbreiteten Angeboten, die als "Telemedien" bezeichnet werden. Auf diese Weise werden auch Internetangebote erfasst.

2. Rundfunk und Internet werden im Hinblick auf unzulässige Inhalte einheitlichen Maßstäben unterworfen. Eine im Fernsehen unzulässige Sendung darf zukünftig also auch im Internet nicht mehr verbreitet werden. Damit wird eine bisher bestehende Regelungslücke geschlossen.

3. Erstmals werden in Deutschland die Unternehmen der Medienwirtschaft selbst in die überwachung der gesetzlichen Vorgaben einbezogen. Es sollen Einrichtungen freiwilliger Selbstkontrolle entstehen, die von den Unternehmen gebildet werden. Sie sollen zukünftig vorrangig für die Prüfung der Angebote zuständig sein.

 

 

 

 

Die Länder bündeln die Aufsicht in einer Kommission für Jugendmedienschutz. Diese Stelle hat z. B. die Aufgabe, die Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle zu zertifizieren und zu prüfen, ob sich deren Entscheidungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben halten. Die Kommission für Jugendmedienschutz arbeitet eng mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zusammen.

 

 

 

5. Die unabhängigen Landesmedienanstalten können durch zusätzlich Satzungen und Richtlinien die gesetzlichen Vorgaben des Staatsvertrags ausfüllen. Sie bleiben für den Vollzug von Einzelentscheidungen zuständig und wirken durch ihre Direktoren in der Kommission für Jugendmedienschutz mit.

 

 

Staatsminister Robra: "Die Ländergemeinschaft hat den Handlungsbedarf im Jugendmedienschutz erkannt. In Abstimmung mit dem Bund haben wir kurzfristig ein neues System entwickelt und damit auch auf die Ereignisse von Erfurt reagiert. Mit unserer Initiative für eine freiwillige Selbstkontrolle der Medienunternehmen haben die Länder einen mutigen Schritt in Richtung Deregulierung getan. Ich appelliere jetzt an die Anbieter, von den neuen Möglichkeiten offensiv Gebrauch zu machen und unter Beweis zu stellen, dass die Selbstkontrolle eine funktionierende Alternative zur staatlichen Aufsicht sein kann."

Abschließend kündigte Staatsminister Robra an, dass er kurzfristig das Kabinett und den Landtag informieren werde, da der Staatsvertrag noch im September von den Ministerpräsidenten unterzeichnet werden soll.

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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Hegelstraße 42

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de