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Pressemitteilungen der Landesregierung

Entscheidung zum Investitionserleichterungsgesetz
Rehberger: Vorschriften werden zugunsten
des Mittelstands spürbar vereinfacht

18.07.2002, Magdeburg – 136

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 136/02

 

Magdeburg, den 18. Juli 2002

 

 

Entscheidung zum Investitionserleichterungsgesetz

Rehberger: Vorschriften werden zugunsten

des Mittelstands spürbar vereinfacht

 

 

Magdeburg. Dem Landtag liegt heute die erste Stufe des Investitionserleichterungsgesetzes zur Entscheidung vor. Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hatte in seiner Empfehlung für eine Zustimmung des Gesetzes plädiert. In seiner Rede vor den Abgeordneten sagte Sachsen-Anhalts Minister für Wirtschaft und Arbeit, Dr. Horst Rehberger: "Mit dem Investitionserleichterungsgesetz werden bürokratische Vorschriften zugunsten des Mittelstands spürbar vereinfacht." Regelungen würden auf ein sinnvolles Maß begrenzt und das unbrauchbare Vergabegesetz abgeschafft. "Um Wirtschaftswachstum und die Entstehung neuer Arbeitsplätze zu unterstützen, muss eine Regierung vor allem Rahmenbedingungen schaffen", erklärte der Wirtschaftsminister. Das heiße, bürokratische Hürden soweit als möglich abzubauen.

 

Der Staat müsse sich auf die von ihm originär zu regelnden Bereiche beschränken und nicht in Wirtschaftskreisläufe einbrechen und Unternehmertum behindern. "Vor den Gesetzen und Vorschriften, die die alte Regierung verabschiedet hatte, mussten gerade Mittelständler immer häufiger kapitulieren. Das Vergabegesetz war hier die groteske Spitze einer Kette von unangebrachten und schädlichen Einmischungen", kritisierte der Minister. Quittung sei unter anderem die niedrigste Selbständigenquoten im Vergleich mit den anderen Bundesländern.

Den Korrekturen, die jetzt mit dem Investitionserleichterungsgesetz vorgenommen werden, hatten Kammern und Verbände in einer Anhörung Ende Juni zugestimmt.

 

Mit dem Investitionserleichterungsgesetz sollen in der ersten Stufe das Vergabegesetz abgeschafft und im Denkmalschutz und der Landesbauordnung wesentliche Erleichterungen für Investoren erreicht werden. Das Vergabegesetz beispielsweise hatte sich als vollkommen unpraktikabel sowohl für die Verwaltung als auch gerade für mittelständische Unternehmen erwiesen. Der erzeugte Verwaltungsaufwand war enorm, kleine Unternehmen verzichteten gar auf das Einreichen von Bewerbungen um öffentliche Aufträge, wegen der ausufernden bürokratischen Anforderungen. Gleichzeitig verstößt das Vergabegesetz auch gegen die Verfassung, indem nicht tarifgebundene Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Wirkungsvolle Maßnahmen gegen Lohndumping sind bereits jetzt in der VOB getroffen. Bieter müssen beispielsweise ihre Kalkulation nachvollziehbar offen legen, wenn ein Angebot auffällig günstiger als das der Mitbieter gestaltet ist. Unternehmen, die nicht die Mindestlöhne einhalten, können dann auch von der Vergabe ausgeschlossen werden.

 

 

 

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