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Pressemitteilungen der Landesregierung

Finanzminister Wolfgang Gerhards zum neuen Spendenrecht: Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen nur nach amtlich vorgeschriebenem Muster

22.03.2001, Magdeburg – 9

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - - Pressemitteilung Nr.: 009/01

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - - Pressemitteilung Nr.: 009/01

 

Magdeburg, den 22. März 2001

 

 

Finanzminister Wolfgang Gerhards zum neuen Spendenrecht: Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen nur nach amtlich vorgeschriebenem Muster

Finanzminister Wolfgang Gerhards weist alle Empfänger von Spenden auf Folgendes hin:

"Zuwendungen dürfen nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie durch Zuwendungsbestätigungen nachgewiesen werden, die der Zuwendungsempfänger (zum Beispiel Gemeinnützige Vereine oder Kirchen) ab dem Kalenderjahr 2000 nach amtlich vorgeschriebenem Muster ausgestellt hat."

Die Einhaltung der Formvorschrift durch die Zuwendungsempfänger ist besonders wichtig, da das für den Zuwendenden (Spender) zuständige Finanzamt nur noch solche Zuwendungsbestätigungen anerkennen darf, die den amtlich vorgeschriebenen Mustern entsprechen. Nur für die übergangszeit bis zum 30. Juni 2000 konnten Zuwendungen noch nach dem bisherigen, unverbindlichen Muster bestätigt werden.

Um Schwierigkeiten für die Spender bei der steuerlichen Anerkennung der Zuwendungsbestätigung zu vermeiden, rät der Finanzminister allen Zuwendungsempfängern:

"überprüfen Sie, ob die von Ihnen verwendeten Muster mit den amtlich vorgeschriebenen Mustern übereinstimmen. Zu Ihrer Unterstützung finden Sie Informationen auf den Internetseiten des Ministeriums der Finanzen unter www.fm.sachsen-anhalt.de in der Rubrik "Vordrucke" und dort unter "Zuwendungsbestätigungen" . Sollten Sie weitere Fragen zur Erstellung Ihrer konkreten Zuwendungsbestätigung haben, gibt Ihr Finanzamt gern Auskunft."

 

Impressum:

Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

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