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Pressemitteilungen der Landesregierung

Ministerium der Justiz

Verbesserung der Zahlungsmoral - Justizministerin Karin Schubert: Neues Gesetz ermöglicht schärfere Maßnahmen

28.01.2000, Magdeburg – 005/2000

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Magdeburg/Berlin. (MJ ) Der Rechtsausschuss des deutschen Bundestages hat den Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur Beschleunigung fälliger Zahlungen verabschiedet. Er wird nun dem Deutschen Bundestag zur abschließenden Beratung vorgelegt. "Damit ist endlich der Weg frei für die Gesetzesänderung", so Sachsen-Anhalts Justizministerin Karin Schubert (SPD) erfreut.

Das Land Sachsen-Anhalt hat sich seit 1994 für die Gesetzesänderung eingesetzt und schon die alte Bundesregierung mit einer Länderinitiative zur Handlung aufgefordert. Hintergrund ist eine immer schlechter werdende Zahlungsmoral insbesondere gegenüber der Bauwirtschaft und den Handwerksbetrieben: Fällige Zahlungen werden von den Auftraggebern oft unter Berufung auf Mängel zurückgehalten. Dieses Verhalten führt insbesondere bei kleineren und mittleren Unternehmen zu einer existenziellen Bedrohung, obwohl ihre Auftragsbücher gut gefüllt sind. "Um diese Entwicklung aufhalten zu können, sind schärfere Maßnahmen gegen säumige Bauherren und Auftraggeber unbedingt erforderlich", so Ministerin Schubert.

Diese sieht das neue Gesetz vor. Zu den wichtigsten änderungen gehören:

  1. Verzugseintritt
    Zukünftig ist der Auftraggeber automatisch nach Ablauf von 30 Tagen nach dem Eingang einer Rechnung bzw. nach dem Empfang von Gütern oder Dienstleistungen im Verzug. Eine gesonderte Mahnung ist nicht mehr erforderlich.
  2. Anhebung des Verzugszinssatzes
    Zahlt ein Auftraggeber nicht fristgemäß, muss er künftig höhere Zinsen zahlen. Der gesetzliche Zinssatz wird von 4 % auf 5% über dem Basiszins der Europäischen Zentral Bank (derzeit 2,5 %) erhöht, so dass sich ein Zinssatz von 7,5 % ergibt.
  3. Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf Abschlagszahlungen
    Das beauftragte Unternehmen soll künftig unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Abschlagszahlungen für Leistungen haben, die bereits erbracht worden sind.
  4. Verweigerung der Abnahme nur bei wesentlichen Mängeln
    Bislang kann der Auftraggeber die Zahlung schon durch die Behauptung geringer Mängel hinauszögern. Dies soll künftig nicht mehr möglich sein. Um Zahlungen zurückzuhalten, soll der Auftraggeber wesentliche Mängel geltend machen müssen.
  5. Einführung einer "Fertigstellungsbescheinigung"
    Bislang wird der Werklohn erst mit der Abnahme fällig. Die kann jedoch verzögert werden wegen tatsächlich vorhandener oder angeblicher Mängel, die der Auftraggeber geltend macht. Für das beauftragte Unternehmen bedeutet dies, dass es in einem gerichtlichen Verfahren beweisen muss, dass keine Mängel vorliegen. Erst dann erhält es seine Vergütung. Für die Klärung, ob Mängel vorliegen oder nicht, sind in der Regel jedoch Gutachten von Sachverständigen nötig. Dies führt meist zu langwierigen Prozessen und hat insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen erheblichen wirtschaftliche Probleme zur Folge.
    Dieses Problem soll künftig durch eine "Fertigstellungsbescheinigung" beseitigt werden. Die Erteilung einer solchen Bescheinigung soll einer Abnahme gleichstehen. Der Unternehmer hat dann die Möglichkeit mit dieser Urkunde im "Urkundenprozess" schnell zu einem vollstreckbaren Titel über seine Forderung und damit zur Zahlung an seinen Betrieb zu kommen.
    Das Verfahren ist so gestaltet, dass der Auftraggeber den Anreiz verliert, den gerichtlichen Prozess durch angebliche Mängel mutwillig zu verzögern.

Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an: Marion van der Kraats, Telefon: 0391 567-4134

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt
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