Erstmals wird ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für Opfer häuslicher Gewalt geschaffen. Der Bund wird sich am Ausbau und Betrieb des Hilfesystems für von Gewalt Betroffene Frauen und deren Kindern beteiligen. „Das Gewalthilfegesetz ist ein Meilenstein im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt: 35 Jahre nachdem in Leipzig das erste Frauenhaus in Ostdeutschland eröffnet wurde, übernimmt der Bund erstmalig Mitverantwortung und unterstützt die Länder finanziell. erklärt Gleichstellungsministerin Grimm-Benne.
Gewalthilfegesetz