Die Landesregierung hat die Anpassung der Richtlinie für den Opferhilfefonds des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen. Damit werden Hilfeleistungen u.a. auch für Betroffene des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt unabhängig von anderen finanziellen Hilfen ermöglicht. In der modifizierten Richtlinie des Opferhilfefonds ist die sogenannte Subsidiaritätsklausel gestrichen worden. Diese hatte bisher zur Folge, dass Ansprüche aus vergleichbaren Fonds, zum Beispiel des Bundes, auf die Hilfeleistungen aus dem Opferhilfefonds des Landes anzurechnen waren.
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