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Aus dem Kabinett: Konsumcannabisgesetz

Das Kabinett hat die zuständige Behörde für die Genehmigung und Kontrolle von Anbauvereinigungen bestimmt. Mit der nun beschlossenen Landesverordnung wird das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) unter der Fachaufsicht des Gesundheitsministeriums für die behördlichen Genehmigungen der Cannabis-Clubs zuständig sein. Ein einheitlicher Bußgeldkatalog wird derzeit mit Brandenburg, Sachsen und Thüringen abgestimmt.
Konsumcanabisgesetz
LAV