Das Land richtet die Behindertenhilfe neu aus. Dazu hat das Land den entsprechenden Rahmenvertrag zum Jahresende gekündigt. Bis ein Anschlussvertrag mit den Leistungserbringern im Land verhandelt ist, wurde eine Übergangsverordnung beschlossen, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. "Ein Sozialabbau zu Lasten der Menschen mit Behinderungen ist nicht zu befürchten. Auch tarifliche Steigerungen des Personals bei den anstehenden Vergütungsvereinbarungen sind in der Verordnung berücksichtigt“, betont Sozialministerin Grimm-Benne.
Landesrahmenvertrag