Innenministerin Zieschang erläuterte: "Der Verfassungsschutz ist ein unverzichtbares Instrument zum Schutz unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Mit der Anpassung des Verfassungsschutzgesetzes werden Vorgaben der Rechtsprechung umgesetzt. Mit der Novellierung werden die Grundlagen für ein rechtssicheres Agieren des Verfassungschutzgesetzes geschärft." Die Regelungsgegenstände sind insbesondere der Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung, Einsatz längerfristiger Observationen, Übermittelung personenbezogener Daten.
Verfassungsschutzgesetz